Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
F-XIX/047/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Da die Entscheidung über die Annahme der Spende gemäß § 26 Abs. 2 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) nicht dem Verwaltungsausschuss übertragen wurde, entscheidet der Rat der Gemeinde Flöthe über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von 100,01 € bis 2.000 €.

 

Die Gemeinde Flöthe erhält von der Firma Hofbrauhaus Wolters GmbH eine Zuwendung für das Dorfgemeinschaftshaus Groß Flöthe in Höhe von 600,00 Euro.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Zuwendung in Höhe von 600,00 € wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: