Betreff
Erneuerung des Fußweges an der Harzstraße
Vorlage
D-XVII/056/2015
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Das Bauamt der Samtgemeinde Oderwald hat den Zustand des Fußweges an der Harzstraße (Westseite) in Dorstadt aufgenommen. In der anliegenden Kostenschätzung ist das Ergebnis der Untersuchung zu ersehen. Grundlage der Kostenermittlung ist das Leistungsverzeichnis 615 – Verkehrswegebauarbeiten, das Vertragsgegenstand des derzeit gültigen Rahmenvertrages für Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Samtgemeinde Oderwald ist.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte und auf zwei Haushaltsjahre aufzuteilen. Der grün gekennzeichnete Bereich (BA 1, hohe Priorität) soll im Jahr 2016 und der gelb gekennzeichnete Bereich (BA 2, geringere Priorität) im Jahr 2017 zur Ausführung kommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, wie vorgetragen zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    54110-421200 (Straßenunterhaltung) 

Mittel stehen zur Verfügung:       werden 2016 bzw. 2017 eingeplant

Gesamtausgaben:                         21.479,50 € (2016)         10.740,29 € (2017)

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: