Sachverhalt:
Das Bauamt der Samtgemeinde Oderwald hat den Zustand des Fußweges an der Harzstraße (Westseite) in Dorstadt aufgenommen. In der anliegenden Kostenschätzung ist das Ergebnis der Untersuchung zu ersehen. Grundlage der Kostenermittlung ist das Leistungsverzeichnis 615 – Verkehrswegebauarbeiten, das Vertragsgegenstand des derzeit gültigen Rahmenvertrages für Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Samtgemeinde Oderwald ist.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte und auf zwei Haushaltsjahre aufzuteilen. Der grün gekennzeichnete Bereich (BA 1, hohe Priorität) soll im Jahr 2016 und der gelb gekennzeichnete Bereich (BA 2, geringere Priorität) im Jahr 2017 zur Ausführung kommen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, wie vorgetragen zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
54110-421200 (Straßenunterhaltung)
Mittel stehen zur Verfügung: werden 2016 bzw. 2017 eingeplant
Gesamtausgaben: 21.479,50 € (2016) 10.740,29 € (2017)
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: