Betreff
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Heiningen.
Vorlage
H-XIX/028/2023
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat in der Zeit vom 03.11.2022 bis 06.06.2023 (mit Unterbrechung) den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Heiningen geprüft.

 

Auf den vorliegenden Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 vom 11.07.2023 wird hingewiesen. Der Rechenschaftsbericht incl. Anhang zu dem Jahresabschluss 2021 enthält die erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz, zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie zu den wesentlichen Entwicklungen der Haushaltwirtschaft 2015.

 

Der Rechenschaftsbericht entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

 

Aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs enthält der Rechenschaftsbericht jedoch keine Bewertung des Jahresabschlusses und keinen Hinweis auf die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Gemeinde.

 

Zu den Prüffeststellungen ist keine besondere Stellungnahme erforderlich.

Auf folgende Pos. wird hingeweisen:

 

Ziff 1.1            Vorbemerkungen:

 

Im Prüfungsverlauf wurde festgestellt, dass der vorgelegte Nachtragshaushalt 2015 vom Rat der Gemeinde Heiningen in der Sitzung am 15.12.2015 nicht beschlossen wurde, da die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung des öffentlichen Teils der Sitzung nicht erfolgt ist und somit die öffentliche Sitzung nicht durchgeführt wurde. Eine entsprechende Information an die Kämmerei ist unterblieben.

 

Dies führte zum „durchgebuchten“ Verfahren in der weiteren Haushaltsabwicklung 2015 (siehe Ziff. 3.4 Nachtragshaushaltssatzung).

 

Die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2015 in der Sitzung des Rates der Gemeinde Heiningen im März 2016 hat keine Rechtswirkung mehr entfaltet.

 

Ziff. 1.3           Prüfungsunterstützung

 

Es wurde im Vorfeld besprochen, dass eine sog. begleitende Rechnungsprüfung stattfindet. Damit verbunden war die Erwartung, dass die Berichtsunterlagen ggf. angepasst bzw. ergänzt werden müssen. Insbesondere die Situation des nicht existenten Nachtragshaushaltes hatte verschiedene Verwerfungen in der Berichtsfolge erzeugt.

 

Die Erläuterungspflichten lt. Ziff. 2.3 Abs. 4 wurden auf Grund der zeitlich deutlich zurückliegenden Prüfungsstrukturen bewusst in Kurzform gehalten. Mit Erreichung einer aktuellen Prüfungsphase der noch ausstehenden Jahresrechnungsprüfungen wird diese Berichtslage entsprechend umfangreicher.

 

Ziff. 6              Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen

 

 

Rechtgrundlage

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde über die Jahresrechnung, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung gemäß der §§ 110 Abs. 6, 123 Abs. 1 Satz 1 und 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Jahresrechnung 2015 wird beschlossen.

 

·         Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 die Entlastung erteilt.

 

·         Der Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 48.990,79 (ordentliches Ergebnis -48.990,79 € und außerordentliches Ergebnis +11.003,72 €) wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: