Sachverhalt:
Alle Gemeinden, die
im Jahr 2017 nach EU-Umgebungsrichtlinie in Niedersachsen kartiert wurden, sind
zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Kartierungspflichtig waren
die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr
als 7.400 Kfz / 24 h. Grundlage war die Verkehrsmengenkarte der Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr 2015.
Die Lärmkarten
stehen den kartierten Kommunen seit April 2018 zur Verfügung.
Die Erstellung des
Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr erfolgte unabhängig von den
Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Auch die
Samtgemeinde Oderwald wurde als besonders lärmbelastete Gemeinde kartiert und
ist somit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Da sehr hohe
Belastungen durch die Hauptverkehrsstraßen entsprechend der Lärmkartierung im
Samtgemeindegebiet nicht auftreten, ist lediglich ein auf wenige Seiten
beschränkter Lärmaktionsplan, orientiert am Musterlärmaktionsplan des
Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, zu
erstellen.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat nun die “LAP Vorlage NI“ aktualisiert, sodass auch der Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Oderwald aktualisiert werden muss.
Diese Aktualisierung wurde notwendig aufgrund des Europäischen Gerichtshof-Urteils (EuGH-Urteils) vom 20.04.2023, welches besagt, dass ein Lärmaktionsplan Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete enthalten muss, sofern im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete ausgewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse
zu fassen:
·
Die Durchführung der 1.
Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird
beschlossen.
·
Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den
Auftrag für die Erarbeitung der 1. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der
Samtgemeinde Oderwald an ein Fachbüro zu erteilen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: