Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugetzbuch (BauGB) Überführung des Verfahrens nach § 13b BauGB in ein Verfahren gem. § 2ff. BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung des
Bebauungsplanes “Dorfmitte“ in Cramme beschlossen.
Der Bebauungsplan
bezieht sich auf eine Baugebietsausweisung, die durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald möglich geworden ist.
Gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde
in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen
Bauleitplan
aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Nach § 1 Abs. 2
BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender
Bauleitplan) und
der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
In der Zeit vom
23.06.2023 bis zum 28.07.2023 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2
BauGB statt sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
Aufgrund eines
Europäischen Gerichtshofurteils hat der Landkreis empfohlen, dass vorliegende
Bauleitplanverfahren nicht mehr im sog. “beschleunigten Verfahren“ gem. § 13b
BauGB weiterzuführen, sondern dieses in ein “Normalverfahren“ gemäß § 2 ff.
BauGB zu überführen. Die durchgeführte Beteiligung wird dabei als
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Das Planungsbüro
Warnecke, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen
Bedenken und
Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen
erarbeitet. Diese
liegen als Anlage bei.
Aufgrund der
Verfahrensumstellung muss nun ein Umweltbericht und die Umweltprüfung mit
Eingriffsbilanzierung erarbeitet werden. Hierzu muss der Planungsauftrag an das
Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, erweitert werden.
Als nächster
Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend
geänderte
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen,
die nun als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet
wird, wird beschlossen.
·
Der Planungsauftrag an das Planungsbüro Warnecke,
Braunschweig, wird um die Erarbeitung eines Umweltberichts und Umweltprüfung
mit Eingriffsbilanzierung erweitert.
·
Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes
“Dorfmitte“ im Ort Cramme mit geänderter Begründung wird zugestimmt.
·
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan “Dorfmitte“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: