Betreff
Bebauungsplan "Dorfmitte" in 38312 Cramme;
Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugetzbuch (BauGB) Überführung des Verfahrens nach § 13b BauGB in ein Verfahren gem. § 2ff. BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorlage
C-XIX/046/2023
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Dorfmitte“ in Cramme beschlossen.

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf eine Baugebietsausweisung, die durch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald möglich geworden ist.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen

Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender

Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

In der Zeit vom 23.06.2023 bis zum 28.07.2023 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4

Abs. 2 BauGB.

 

Aufgrund eines Europäischen Gerichtshofurteils hat der Landkreis empfohlen, dass vorliegende Bauleitplanverfahren nicht mehr im sog. “beschleunigten Verfahren“ gem. § 13b BauGB weiterzuführen, sondern dieses in ein “Normalverfahren“ gemäß § 2 ff. BauGB zu überführen. Die durchgeführte Beteiligung wird dabei als Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen

Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen

erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.

 

 

 

Aufgrund der Verfahrensumstellung muss nun ein Umweltbericht und die Umweltprüfung mit Eingriffsbilanzierung erarbeitet werden. Hierzu muss der Planungsauftrag an das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, erweitert werden.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend

geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Abwägung zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die nun als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet wird, wird beschlossen.

 

·         Der Planungsauftrag an das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, wird um die Erarbeitung eines Umweltberichts und Umweltprüfung mit Eingriffsbilanzierung erweitert.

 

·         Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes “Dorfmitte“ im Ort Cramme mit geänderter Begründung wird zugestimmt.

 

·         Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan “Dorfmitte“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: