Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 25.05.2020 den Beschluss gefasst, die Kaltmietpreise der Wohnungen der Gemeinde Börßum zum 01.01.2021 um 10 % zu erhöhen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, bei einer Neuvermietung den Mindestkaltmietpreis von
4,00 €/m² zu berücksichtigen.
Eine erneute Beratung im Rat der Gemeinde Börßum soll nunmehr nach 3 Jahren erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob eine Anpassung der Mieten
für die Wohnungen der Gemeinde Börßum zum 01.01.2024 erfolgen soll.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: