Betreff
Zuwendungsantrag für Dorfentwicklungsmaßnahmen; Ausbau des Pfarrgartens und des Kirchhofes.
Vorlage
F-XIX/051/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Verbunden mit dem Umbau des Pfarrhauses, der Umnutzung des Nebengebäudes und dem Neubau von vier Wohneinheiten soll zum 30.09.2023 ein Förderantrag im Rahmen der Dorfentwicklung für die Gestaltung der Außenfläche des Pfarrgartens gestellt werden. Darüber hinaus soll die Außenfläche des Kirchhofes in die Planung der Außenfläche mit eingebunden werden. Hier sollen in erster Linie Wegeverbindungen und Spielgeräte anders gestaltet werden Der Spielplatz auf dem Kirchhof wird aktuell von der Gemeinde betrieben, die auch für die Unterhaltung der Fläche sorgt. Eine vertragliche Regelung dazu gibt es (noch) nicht, soll aber im Rahmen der Antragstellung abgeschlossen werden.

 

Das Büro Warnecke hat für die Antragstellung in der 34. KW einen Gestaltungsentwurf erstellt und eine Begründung verfasst. Der Gestaltungsentwurf und die Begründung sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Zu diesen Unterlagen wird vom Büro Warnecke und dem Planungsbüro Dahmer und Partner eine Kostenschätzung ermittelt. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird diese Kostenschätzung erst in der Sitzung am 14.09.2023 von Herrn Warnecke vorgestellt und erläutert.

 

Laut Auffassung des Büros Warnecke soll sowohl die Gestaltung der Außenfläche des Pfarrhauses, als auch die Umgestaltung des Kirchhofes in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Durch die zusammengefasste Antragstellung erhöht sich die Möglichkeit einer Förderung. Für die Gemeinde ergibt sich im Rahmen der Dorfentwicklung für eine Antragstellung im Jahre 2023 eine Förderquote von 90 % (auf die förderfähigen Bruttokosten inkl. Planungsleistungen, der maximale Förderbetrag ist jedoch weiterhin auf 500.000 EUR gedeckelt; zum Vergleich: Die Förderquote für die Kirchengemeinde beliefe sich lediglich auf 45 % der förderfähigen Nettokosten).

 

Für die Umgestaltung des Kirchhofes soll mit der Kirchengemeinde eine Vereinbarung geschlossen werden. Ein Vereinbarungsentwurf ist dieser Drucksache ebenfalls beigefügt. Das Büro Warnecke schätzt die Bruttokosten für die Herstellung der nördlichen Teilfläche des Kirchhofes in einer ersten Orientierung auf rd. 90.000 EUR.

 

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, über eine Antragstellung im Rahmen der Dorfentwicklung zu entscheiden. Verwaltungsseitig ergibt sich folgender

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Ein Ing-Vertrag zur Planung und Durchführung wird mit dem Ing.-Büro Damer+Partnerr gem. der HOAI geschlossen. Vorerst werden nur für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenplanung, Vorplanung und Entwurfsplanung) beauftragt (Kostenvolumen rd. ____ €). Auf eine Ausschreibung der Leistungen wird verzichtet.

 

·         Ein Zuwendungsantrag für Dorfentwicklungsmaßnahmen wird bis zur Antragsfrist 30.09.2023 vorbereitet und bei Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eingereicht.

 

·         Mit der Vorbereitung des Antrages wird das Ing-Büro Warnecke, Braunschweig, (Dorfentwicklungsplaner) beauftragt.

 

·         Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe-Flachstöckheim-Ohlendorf eine Regelung für eine zentrale Spielplatz- Wege- und Platzfläche für gemeinschaftliche Anlässe auf dem Flurstück 283/77, Flur 7, in der Gemarkung Groß Flöthe abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: