Betreff
Jahresrechnungen 2015 bis 2017 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ohrum.
Vorlage
O-XIX/041/2023
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Die Jahresrechnungen 2015 bis 2017 wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte in der Zeit vom 03.11.2022 bis 09.03.2023 (mit Unterbrechung). 

 

Die Jahresrechnungen für die o. g. Rechnungsjahre wurden einzeln aufgestellt. Hierzu wird auf den jeweils vorliegenden Rechenschaftsbericht incl. Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss verwiesen.

 

Im Jahresabschluss 2015 erfolgten, die vom RPA festgestellten Änderungen im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Prüfung der Eröffnungsbilanz 2012.

 

Für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wurden folgende Jahresergebnisse (ordentliches und außerordentliches Saldo der Erträge und Aufwendungen) und folgende Bilanzsummen festgestellt.

 

Jahresabschluss

2015

2016

2017

Ergebnisrechnung

39.498,99 €

-12.352,98 €

-33.202,06 €

Bilanzsumme

1.832.073,94 €

1.771.330,60 €

1.713.969,30 €

 

 

Auf den vorliegenden Schlussbericht des RPA vom 07.07.2023 zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wird verwiesen.

 

Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

In der Schlussbemerkung hat das RPA unter anderem festgestellt, dass

 

-       die Haushaltspläne insgesamt eingehalten wurden,

-       nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze verfahren wurde und

-       das Vermögen im Wesentlichen richtig dargestellt ist.

 

 

 

Das RPA hat zudem auf die ordnungsgemäße Buchführung, die erfolgte gebotene Wirtschaftlichkeit und die dargestellten tatsächlichen Verhältnisse zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität der Gemeinde Ohrum hingewiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Dem Bürgermeister wird jeweils einzeln für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 die Entlastung erteilt.

 

·         Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 40.270,60 € wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.                                                                                   Der außerordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 771,61 wird auf das Jahresergebnis 2015 vorgetragen.

·         Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2016 in Höhe von 12.352,98 € wird auf das Jahresergebnis 2016 vorgetragen.

·         Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2017 in Höhe von 33.202,06 € wird auf das Jahresergebnis 2017 vorgetragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: