Sachverhalt:
Die Jahresrechnungen 2015 bis 2017 wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte in der Zeit vom 03.11.2022 bis 09.03.2023 (mit Unterbrechung).
Die Jahresrechnungen für die o. g. Rechnungsjahre wurden einzeln aufgestellt. Hierzu wird auf den jeweils vorliegenden Rechenschaftsbericht incl. Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss verwiesen.
Im Jahresabschluss 2015 erfolgten, die vom RPA festgestellten Änderungen im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Prüfung der Eröffnungsbilanz 2012.
Für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wurden folgende Jahresergebnisse (ordentliches und außerordentliches Saldo der Erträge und Aufwendungen) und folgende Bilanzsummen festgestellt.
Jahresabschluss |
2015 |
2016 |
2017 |
Ergebnisrechnung |
39.498,99 € |
-12.352,98 € |
-33.202,06 € |
Bilanzsumme |
1.832.073,94 € |
1.771.330,60 € |
1.713.969,30 € |
Auf den vorliegenden Schlussbericht des RPA vom 07.07.2023 zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wird verwiesen.
Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.
In der Schlussbemerkung hat das RPA unter anderem festgestellt, dass
- die Haushaltspläne insgesamt eingehalten wurden,
- nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze verfahren wurde und
- das Vermögen im Wesentlichen richtig dargestellt ist.
Das RPA hat zudem auf die ordnungsgemäße Buchführung, die erfolgte gebotene Wirtschaftlichkeit und die dargestellten tatsächlichen Verhältnisse zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität der Gemeinde Ohrum hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Jahresabschluss für die Jahre 2015, 2016 und 2017
wird jeweils einzeln festgestellt.
·
Dem Bürgermeister wird jeweils einzeln für die
Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 die Entlastung erteilt.
·
Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2015 in Höhe von 40.270,60 € wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem
letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet. Der
außerordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 771,61
wird auf das Jahresergebnis 2015 vorgetragen.
·
Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss
2016 in Höhe von 12.352,98 € wird auf das Jahresergebnis 2016 vorgetragen.
·
Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss
2017 in Höhe von 33.202,06 € wird auf das Jahresergebnis 2017 vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: