Sachverhalt:
Der Ausbau
der im Eigentum der Gemeinde Börßum stehenden Gemeindestraße „An der Gärtnerei“
ist abgeschlossen worden. Nunmehr soll mit der Fertigstellung des
Straßenendausbaus die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Gemäß § 6
des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den
öffentlichen Verkehr durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen.
Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast auch
Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.
Die
beigefügte Widmungsverfügung ist öffentlich bekanntzugeben (§ 6 Abs. 3 NStrG).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die neugebaute Gemeindestraße „An der
Gärtnerei“ in der Gemarkung Börßum, Flur 2, Flurstück 159/69 wird mit Wirkung
vom 01.11.2023 gewidmet und damit straßenrechtlich öffentlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung:
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: