Betreff
Widmung der Gemeindestraße "An der Gärtnerei" im Ortsteil Börßum.
Vorlage
B-XIX/081/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Ausbau der im Eigentum der Gemeinde Börßum stehenden Gemeindestraße „An der Gärtnerei“ ist abgeschlossen worden. Nunmehr soll mit der Fertigstellung des Straßenendausbaus die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den öffentlichen Verkehr durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast auch Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.

 

Die beigefügte Widmungsverfügung ist öffentlich bekanntzugeben (§ 6 Abs. 3 NStrG).

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die neugebaute Gemeindestraße „An der Gärtnerei“ in der Gemarkung Börßum, Flur 2, Flurstück 159/69 wird mit Wirkung vom 01.11.2023 gewidmet und damit straßenrechtlich öffentlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:     

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: