Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum hat die der Verwaltungsvorlage beigefügten neu erarbeitete Friedhofsgebührenordnung nach dem Zusammenschluss mit Seinstedt für die Friedhöfe Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt der Ev. Petrusgemeinde Börßum in seiner Sitzung vom 11. Juli 2023 die Gebührenordnung beschlossen.und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
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von der neu erarbeiteten Friedhofsgebührenordnung der
Petrusgemeinde Börßum für die Friedhöfe in Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt
Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: