Betreff
Neue Friedhofsgebührenordnung nach dem Zusammenschluss mit Seinstedt für die Friedhöfe Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt.
Vorlage
SG-XI/149/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum hat die der Verwaltungsvorlage beigefügten neu erarbeitete Friedhofsgebührenordnung nach dem Zusammenschluss mit Seinstedt für die Friedhöfe Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt der Ev. Petrusgemeinde Börßum in seiner Sitzung vom 11. Juli 2023 die Gebührenordnung beschlossen.und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,

·         von der neu erarbeiteten Friedhofsgebührenordnung der Petrusgemeinde Börßum für die Friedhöfe in Börßum, Bornum, Achim und Seinstedt Kenntnis zu nehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: