Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Katharina hat die der Verwaltungsvorlage beigefügten neue Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Klein Flöthe und Groß Flöthe in seiner Sitzung vom 08. Juni 2023 die Gebührenordnung beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
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von der neuen Friedhofsgebührenordnung der
Ev.-lutherischen Kirchengemeinde St. Katharina für die Friedhöfe in Klein
Flöthe und Groß Flöthe Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: