Betreff
Prüfberichte Jahresrechnungen 2015 - 2017, Entlastung des Bürgermeisters.
Vorlage
C-XIX/050/2023
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Die Jahresrechnungen 2015 bis 2017 wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte in der Zeit vom 13.03.2023 bis 25.07.2023 (mit Unterbrechung). 

 

Die Jahresrechnungen für die o. g. Rechnungsjahre wurden einzeln aufgestellt. Hierzu wird auf den jeweils vorliegenden Rechenschaftsbericht incl. Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss verwiesen.

 

Im Jahresabschluss 2015 erfolgten, die vom RPA festgestellten Änderungen im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Prüfung der Eröffnungsbilanz 2012.

 

Für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wurden folgende Jahresergebnisse (ordentliches und außerordentliches Saldo der Erträge und Aufwendungen) und folgende Bilanzsummen festgestellt.

 

Jahresabschluss

2015

2016

2017

Ergebnisrechnung

27.284,90 €

-27.187,16 €

73.423,21 €

Bilanzsumme

2.587.406,82 €

2.551.479,29 €

2.673.912,33 €

 

 

Auf den vorliegenden Schlussbericht des RPA vom 05.09.2023 zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wird verwiesen.

 

Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

Zu folgenden Prüfungshinweisen wird angemerkt:

 

3.3 Vorläufige Haushaltsführung

 

2015

 

Für das Projekt „Sanierung Sportheim Cramme“ waren im Haushaltsansatz 2014 bereits 50.000,00 € veranschlagt sowie weitere 50.000,00 € in der mittelfristigen Finanzplanung für 2015 vorgesehen. Die Planungsphase hat sich in 2014 verzögert, sodass die Leistungsverzeichnisse erst im Jan./Febr. 2015 zur Ausschreibung vorlagen. Die Ausschreibung ist in Folge der Fortführung eines lfd. Geschäftsvorfalles entstanden.

Für den Kindergarten musste kurzfristig eine abgängige Kleinkindrutsche neu angeschafft werden.

 

2016

 

Die Anschaffung eines neuen Kommunaltraktors erfolgte auf Beschluss des Rates vom 22.03.2016. Die Anschaffung war dringend erforderlich, um die anstehende Grünflächenpflege zu gewährleisten.

 

2017

 

Die Anschaffung eines Beamers ist ein laufender Geschäftsvorfall, der natürlich im Rahmen von zunehmender und erwarteter Digitalisierung einem rechtlichen Ansatz folgt. Insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen und künftigen Ratstätigkeit. 

 

 

4.4.1 Allgemeines

 

Die Geschäftsvorfälle beim nicht durchgängig beachteten Bruttoprinzip sowie dem Saldierungsverbot (ausschließlich Energiekostenabrechnungen) werden künftig (spätestens ab dem Hh-Jahr 2023) beachtet.

 

 

In der Schlussbemerkung hat das RPA unter anderem festgestellt, dass

 

-       die Haushaltspläne insgesamt eingehalten wurden,

-       nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze verfahren wurde und

-       das Vermögen im Wesentlichen richtig nachgewiesen ist.

 

 

Das RPA hat zudem auf die ordnungsgemäße Buchführung (mit Einschränkungen), die erfolgte gebotene Wirtschaftlichkeit und die dargestellten tatsächlichen Verhältnisse zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität der Gemeinde Cramme hingewiesen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Dem Bürgermeister wird jeweils einzeln für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 die Entlastung erteilt.

 

·         Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2015 in Höhe von 13.100,27 € wird durch den außerordentlichen Jahresüberschuss im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 40.385,17 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 27.284,90 wird zur Teildeckung der noch bestehenden Fehlbeträge aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.              

 

·         Der ordentliche Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2016 in Höhe von 27.187,16 € wird auf das Jahresergebnis 2016 vorgetragen.

 

·         Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2017 in Höhe von 31.555,72 € und der außerordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2017 in Höhe von 41.867,49 € somit insgesamt der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 73.423,21 € wird zur Teildeckung der noch bestehenden Fehlbeträge aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: