Sachverhalt:
Mit Antrag vom 12.06.2023 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 398,12 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-XI/056/2022 verwiesen.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2022 in Höhe von 398,12
Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: 398,12
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: