Betreff
Defizitausgleich 2022 für den Friedhof in Bornum.
Vorlage
SG-XI/152/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 12.06.2023 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 398,12 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-XI/056/2022 verwiesen.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2022 in Höhe von 398,12 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                 398,12

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: