Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur- Ersatzneubau Sportheim Börßum.
Vorlage
B-XIX/082/2023
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 03.07.2023 den Beschluss gefasst, dass für die Förderrunde 2023 (Antragsstichtag 15.09.2023) ein Antrag über das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Ersatzneubau eines Sportheimes auf der Sportanlage im Ortsteil Börßum gestellt wird.

 

Die Gemeinde Börßum hatte sich bereits für die Förderrunde 2022 für einen Antrag entschieden, welcher aber durch Bescheid vom 16.03.2023 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung abgelehnt wurde.

 

Ein entsprechender Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat zu dieser Entscheidung geführt.

 

Auf Grundlage des damals gestellten Antrages (Projektskizze), welcher in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Urbisch und Vertretern des ESV Achim/Börßum e.V. entwickelt wurde, wurde der Antrag nunmehr entsprechend angepasst.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum wird mit dieser Vorlage darüber informiert, dass ein entsprechender Antrag zum Antragsstichtag 15.09.2023 wieder eingereicht wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: