Der Rat der Gemeinde Börßum
hat auf seiner Sitzung am 03.07.2023 den Beschluss gefasst, dass für die
Förderrunde 2023 (Antragsstichtag 15.09.2023) ein Antrag über das
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ für den Ersatzneubau eines Sportheimes auf der Sportanlage
im Ortsteil Börßum gestellt wird.
Die Gemeinde Börßum hatte
sich bereits für die Förderrunde 2022 für einen Antrag entschieden, welcher
aber durch Bescheid vom 16.03.2023 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung abgelehnt wurde.
Ein entsprechender Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat zu dieser Entscheidung
geführt.
Auf Grundlage des damals
gestellten Antrages (Projektskizze), welcher in Zusammenarbeit mit dem
Architekturbüro Urbisch und Vertretern des ESV Achim/Börßum e.V. entwickelt
wurde, wurde der Antrag nunmehr entsprechend angepasst.
Der Rat der Gemeinde Börßum
wird mit dieser Vorlage darüber informiert, dass ein entsprechender Antrag zum
Antragsstichtag 15.09.2023 wieder eingereicht wird.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: