Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2023.
Vorlage
B-XIX/085/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt wurden teilweise auch erhebliche Anpassungen vorgenommen. Hiervon betroffen sind besonders die Produkte Liegenschaften, Kindergarten, Spielplätze, Sportstätten, Gemeindestraßen, Bauhof und die Steuern/allgemeine Finanzwirtschaft. Die größten Änderungen erfolgten in den Produkten Steuern, Kindergarten, Gemeindestraßen und Bauhof.

 

Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem geringfügig sinkenden Haushaltsfehlbetrag im ordentlichen Rechnungsjahr 2023 in Höhe von € 7.200,00 und somit zu einem Gesamtfehlbetrag 2023 in Höhe von € 431.300,00.

 

Außerordentliche Änderungen erfolgen durch diesen Nachtrag nicht. 

 

-       Ordentliches Ergebnis:                      Verlust i.H.v.    431.300 €  (vorher  438.500 €)

-       Außerordentliches Ergebnis:                                         0 €   (vorher             0 €)

-       Gesamtergebnis:                               Verlust i.H.v.    431.300 €  (vorher  438.500 €)

 

Im Finanzhaushalt entstehen erhebliche Kostensteigerungen (KITA und Außengelände) sowie neue Investitionen für Gehwegausbauvorhaben, Grunderwerb und kleinere Anschaffungen.

 

Der Kreditbedarf wurde entsprechend aktualisiert auf 2.442.900 €.

 

Weitere Erläuterungen sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum/Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2023 für die Gemeinde Börßum wird erlassen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: