Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt wurden teilweise auch
erhebliche Anpassungen vorgenommen. Hiervon betroffen sind besonders die
Produkte Liegenschaften, Kindergarten, Spielplätze, Sportstätten,
Gemeindestraßen, Bauhof und die Steuern/allgemeine Finanzwirtschaft. Die größten
Änderungen erfolgten in den Produkten Steuern, Kindergarten, Gemeindestraßen
und Bauhof.
Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem geringfügig sinkenden
Haushaltsfehlbetrag im ordentlichen Rechnungsjahr 2023 in Höhe von € 7.200,00
und somit zu einem Gesamtfehlbetrag 2023 in Höhe von € 431.300,00.
Außerordentliche Änderungen erfolgen durch diesen Nachtrag nicht.
-
Ordentliches Ergebnis: Verlust
i.H.v. 431.300 € (vorher
438.500 €)
-
Außerordentliches Ergebnis: 0 €
(vorher 0 €)
-
Gesamtergebnis: Verlust
i.H.v. 431.300 € (vorher
438.500 €)
Im Finanzhaushalt
entstehen erhebliche Kostensteigerungen (KITA und Außengelände) sowie neue
Investitionen für Gehwegausbauvorhaben, Grunderwerb und kleinere Anschaffungen.
Der Kreditbedarf
wurde entsprechend aktualisiert auf 2.442.900 €.
Weitere Erläuterungen sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum/Der
Verwaltungsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung mit –plan
2023 für die Gemeinde Börßum wird erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: