Betreff
Aufgabenübertragung "Kindertagesstättenrecht" auf die Samtgemeinde.
Vorlage
D-XIX/023/2023
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Mit der Drucksache Nr.: D-XIX/011/2022 wurde dem Rat der Gemeinde Dorstadt empfohlen, die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu übertragen. Für das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept konnte jedoch nicht von allen Mitgliedsgemeinden die uneingeschränkte Zustimmung eingeworben werden.

 

Diese Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen, dass ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes geschaffen werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen wird. Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell sowie auf Fraktions- und Gruppenebene stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“ unter folgenden Rahmenbedingungen empfohlen:

 

1.    Der Auflösungsbeschluss des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum 01.01.2024 herbeigeführt werden, um die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten Termin de facto umsetzen zu können.

2.    Die Eigentumsverhältnisse der Bestandsliegenschaften (Stichtag: 30.06.2023) bleiben unverändert. Die im Bau befindliche Kindertagesstätte im Ortsteil Börßum zählt explizit dazu.

3.    Künftige Investitionsbedarfe, insbesondere die grundhafte Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubauten werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen. Die Geltendmachung von Investitionszuwendungen und Fördermitteln bleibt hiervon unberührt.

4.    Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort ist weiterhin ausdrücklich gewünscht. Die Kostenübernahme wie z.B. Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaften und Außenanlagen erfolgt als Kostenerstattung. Zukünftig sollen alle Kosten, die durch den laufenden Betrieb Kindertagesstätten verursacht werden, bei der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.

5.    Mit der Aufgabenübertragung (Stichtag 01.01.2024) soll als weitere Bemessungsgrundlage neben dem Belegungsanteil der Kinder, auch die Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden Berücksichtigung finden. Im Wege eines dynamischen Prozesses - beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 - fließt die Bemessungsgröße Steuerkraft mit 25 % und die Bemessungsgröße Belegungsanteil der Kinder mit 75 % in den jährlichen Defizitausgleich ein. Bis zum Haushaltsjahr 2029 wird bei einer schrittweisen Annäherung von fünf Prozentpunkten, ein jeweils hälftiger Ansatz der vorgenannten Berechnungsgrößen erreicht werden können. Auf die der Verwaltungsvorlage beiliegende Datei wird insoweit Bezug genommen. Auf Basis des Haushaltsplanungsansatzes für 2022 ergeben sich für die sechs Mitgliedsgemeinden demnach Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen (schwarz) für den Zeitraum 2024 bis 2028 wie folgt:

 

Börßum:               136.675 Euro

Cramme:                99.750 Euro

Dorstadt:                26.425 Euro

Flöthe:                    39.725 Euro

Heiningen:             45.150 Euro

Ohrum:                   68.775 Euro

 

Auf die jährliche Veränderung der tatsächlichen prozentualen Anteile wird insoweit hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Gemeinde Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.

·         Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: