Betreff
Integration der Projektagentur Wolfenbüttel in die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel.
Vorlage
SG-XI/153/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Im Jahr 2020 wurde mit der Gründung der Projektagentur eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Wolfenbüttel, des Landkreises Wolfenbüttel und der Ostfalia Hochschule ins Leben gerufen, deren Aufgabe es war, die Initiatoren, aber auch verschiedene Unternehmen und Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten und der damit verbundenen Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen. Gefördert wurde die Einrichtung über das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ für insgesamt drei Jahre bis Ende 2023. Organisatorisch und personell wurde die Projektagentur Wolfenbüttel bei der Kooperationspartnerin Stadt Wolfenbüttel als Empfängerin der Zuwendung angebunden.

 

Im Oktober 2022 fand eine Sitzung zur Evaluierung der Projektagentur statt, in der Herr Dr. Michael Strätz als Leiter der Einrichtung den Erfolg dieses gemeinsamen Projektes darstellen konnte. Nach knapp zwei Jahren konnte die Projektagentur mehr als 2,7 Mio. Euro in Form von Fördermitteln für die gesamte Region des Landkreises Wolfenbüttel akquirieren. Nachdem bekannt wurde, dass eine Anschlussförderung über das Land Niedersachsen nicht erfolgen würde und auch die Ostfalia Hochschule ihre künftige Beteiligung an einer Finanzierung über den Förderzeitraum hinaus abgesagt hat, begannen die Gespräche zwischen der Stadt und Landkreis und Gemeinden über die Möglichkeit einer gemeinsamen Weiterführung der Arbeit der Projektagentur.

 

Folgende wesentliche Aspekte sprechen für eine Integration der Dienstleistungen der heutigen Projektagentur Wolfenbüttel in das Aufgabenportfolio und die Organisationsstruktur der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH:

·          Schnittstellen mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH im Bereich des Fördermittelmanagements, Projektentwicklung in den Bereichen Transformation, Innovation und Existenzgründung sowie Aufbau und Durchführung von Veranstaltungen und Netzwerken


 

·          Realisierung von Synergien durch eine gemeinsame organisatorische Struktur hinsichtlich Personal- und Sachkosten: Reduzierung um eine Personalstelle.

·          In Gesprächen mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden,

Stadt Wolfenbüttel und Landkreis wurde darüber hinaus das Interesse an einer

vertieften Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Wolfenbüttel im Bereich der

Wirtschaftsförderung über die Projektagentur ausgedrückt. Im Rahmen eines

Workshops im März 2023 wurden die Synergien identifiziert, die Schnittstellen der

Zusammenarbeit definiert und die Finanzierung konzipiert.

 

Folgende zentralen Kooperationsthemen wurden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung

fixiert:

 

a. Unterstützung der Stadt bei der Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastruktureinrichtungen für die Wirtschaft, z.B. Wissensort Wolfenbüttel und Co-working-Spaces sowie die allgemeinen Standortentwicklungen

b. Die Förderung von und die Beratung im Bereich gewerblicher Neuansiedlungen

c. Vermarktung der kommunalen Gewerbegebiete

d. Unterstützung der Stadt bei der Bestandspflege

e. Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgrün

f. Aufbau und Entwicklung von gründungsförderlichen Strukturen

 

Zu 2.:

Für die Finanzierung der Fortführung o.g. Dienstleistungen der Projektagentur Wolfenbüttel in der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 Euro/Jahr bereitgestellt und die Finanzierungsvereinbarung mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH um diesen Betrag auf 32.500 Euro/Jahr erhöht.

 

Die Fortführung der Projektagentur Wolfenbüttel und Integration in die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH beinhalten jährliche Kosten für zwei Personalstellen (E 13 und E 11 TvÖD-VKA) und entsprechende Sachkosten in Höhe von insgesamt 235.000 Euro. Durch den Wegfall der Beteiligung der Ostfalia Hochschule und der fehlenden Förderung durch das Amt für regionale Landesentwicklung ergeben sich folgenden Änderungen in den Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH:

 

 

Finanzierungsanteil gemäß Finanzierungsvereinbarung Wifö i. Lk. Wf GmbH

Finanzierungsanteil Wifö i. Lk. Wf GmbH NEU

Davon Anteil

Fusion Pro.WF

Stadt Wolfenbüttel - Leistungsanteil aus Vereinbarung Koop WiFö

-

50.000€

+50.000 €

Stadt Wolfenbüttel -

Leistungsanteil aus

Vereinbarung Fusion Pro.WF

-

50.000€

+50.000 €

Samtgemeinde

Baddeckenstedt

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Samtgemeinde

Elm-Asse

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Samtgemeinde

Oderwald

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Samtgemeinde

Sickte

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Gemeinde

Cremlingen

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Gemeinde

Schladen-Werla

25.000 €

32.500 €

+7.500 €

Landkreis Wolfenbüttel

150.000 €

240.000 €

+90.000 €

Gesamt

300.000 €

535.000 €

235.000 €

 

Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wolfenbüttel und der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH entfällt ein Gesamtbetrag von 100.000 Euro netto auf die Stadt Wolfenbüttel, 240.000 Euro auf den Landkreis Wolfenbüttel und je 32.500 Euro auf die Samt- und Einheitsgemeinden.

 

Zu 3.:

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wolfenbüttel und der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel wird die Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftsförderung verstärken und intensivieren. In vielen Bereichen wie in der Standortentwicklung, Standortmarketing oder dem Aufbau und Entwicklung von gründungsförderlichen Strukturen sind die regionalwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Landkreis Wolfenbüttel intensiv. In den unter 1. skizzierten Aufgabenbereichen nimmt die Stadt Wolfenbüttel Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH in Höhe von 100.000 Euro netto pro Jahr in Anspruch.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH dem Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung zwischen der Wirtschaftsförderung im LK WF GmbH und der Stadt WF zuzustimmen.

 

Zu 4.:

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Integration:

Die Samtgemeinde Oderwald hat die Gründung der WiFö-Gesellschaft bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel seinerzeit angezeigt.

Bei der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH handelt es sich um ein Unternehmen i.S.d. § 137 i.V.m. § 136 Abs. 1 NKomVG.

 

Unter Berücksichtigung dieses rechtlichen Hinweises erfolgt nun die Anzeige über die Erweiterung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH:

 

§ 136 Abs. 1 Satz 2 NKomVG setzt für eine wirtschaftliche Betätigung einer Kommune in Form eines Unternehmens voraus:

 

1.    Die Tätigkeiten des Unternehmens beziehen sich auf Angelegenheiten der

örtlichen Gemeinschaft.

2.   Das Unternehmen ist durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt.

3.   Das Unternehmen muss nach Art und Umfang in einem angemessenen

      Verhältnis

      zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.

4.  Der öffentliche Zweck kann nicht besser durch einen privaten Dritten erfüllt

     werden.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 137 Abs. 1, 136 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sind erfüllt.

 

Nach §§ 137 Abs. 1 Nr. 1, 136 Abs. 1 S. 2 NKomVG darf sich die Samtgemeinde Oderwald zur Erledigung ihrer Angelegenheiten wirtschaftlich betätigen. Der Landkreis bzw. die beteiligten kreisangehörigen Kommunen nehmen die Tätigkeiten in ihrem (eigenen) Gebiet als freiwillige öffentliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. Durch die geplante Aufgabenerweiterung um die Tätigkeiten der Unterstützung der Unternehmen bei der Beratung und Erstellung von Förderanträgen wird es sich auch in Zukunft um Angelegenheiten im Interesse der Erhaltung und Verbesserung der Zweckerfüllung für die örtliche Gemeinschaft im Kreisgebiet Wolfenbüttel handeln.

 

Kommunale Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Aufgabe zur Stärkung der kommunalen

Finanzkraft und dient als Teil der Daseinsvorsorge der Verbesserung regionaler

Standortfaktoren und Rahmenbedingungen für die örtliche Wirtschaft. In Bezug auf diese

Aufgaben einer Kommune ist das Kriterium für das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks

allgemein anerkannt. Durch das geplante erweiterte Aufgabenspektrum der

Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH um die Unterstützung der

Unternehmen bei der Beratung und Erstellung von Förderanträgen mit dem Ziel der

ganzheitlichen Standortentwicklung bleibt der öffentliche Zweck auch weiterhin gerechtfertigt.

 

Bislang wurde die Aufgabe durch die eigenständige Projektagentur durchgeführt, soll nun aber aufgrund sich ergebender Synergieeffekte in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft integriert werden. Infolge dieser Aufgabenübernahme erhöht sich das Personal um zwei Mitarbeitende auf insgesamt fünf Mitarbeitende in der GmbH. Demzufolge steigt auch der

Finanzierungsbeitrag für den Landkreis Wolfenbüttel um 90.000 Euro auf 240.000 Euro. Diese finanzielle Mehrbelastung kann vom Haushalt der Samtgemeinde Oderwald getragen werden und steht in einem angemessenen Verhältnis zur derzeitigen Verwaltungs- und Finanzkraft.

 

Aufgrund der Vielzahl an Fördermöglichkeiten von staatlichen Programmen über lokale

Initiativen sowie des zunehmenden Aufwandes einer Antragsbearbeitung für Fördermittel

ergibt sich ein fortgesetzter Bedarf an Unterstützung und Beratung im Bereich der

Beantragung von Fördermitteln. Durch die Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft für

Wirtschaftsförderung soll diesem Bedarf weiterhin nachgekommen werden.

 

Der öffentliche Zweck der Gesellschaft kann nicht besser und wirtschaftlicher von einem

privaten Dritten erfüllt werden, da kein (örtlicher) Markt für die Aufgaben existiert. Eine

nachhaltige Beeinträchtigung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit ist nicht zu erwarten. Daher ist die wirtschaftliche Betätigung der GmbH zulässig.

 

Für die weitere Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflicht zur Anzeige verweise ich auf die Vorlage Nr. SG-X/286/2020 zur Gründung der Gesellschaft für

Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH.

 

Ich bitte, wie vorgeschlagen zu entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Projektagentur Wolfenbüttel wird ab 01.01.2024 in die Gesellschaft für

Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH integriert.

  1. Zur Finanzierung dieser Aufgaben werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 Euro/Jahr bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarung mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH wird um diesen Betrag auf 32.500 Euro/Jahr erhöht.
  2. Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH und der Stadt Wolfenbüttel zuzustimmen.
  3. Die Übernahme von Aufgaben bzw. die Erweiterung der

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel mbH gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG wird der Kommunalaufsicht angezeigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: