Sachverhalt:
Im Jahr 2020 wurde
mit der Gründung der Projektagentur eine gemeinsame Einrichtung der Stadt
Wolfenbüttel, des Landkreises Wolfenbüttel und der Ostfalia Hochschule ins
Leben gerufen, deren Aufgabe es war, die Initiatoren, aber auch verschiedene
Unternehmen und Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten
und der damit verbundenen Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen.
Gefördert wurde die Einrichtung über das Förderprogramm „Zukunftsräume
Niedersachsen“ für insgesamt drei Jahre bis Ende 2023. Organisatorisch und
personell wurde die Projektagentur Wolfenbüttel bei der Kooperationspartnerin
Stadt Wolfenbüttel als Empfängerin der Zuwendung angebunden.
Im Oktober 2022
fand eine Sitzung zur Evaluierung der Projektagentur statt, in der Herr Dr.
Michael Strätz als Leiter der Einrichtung den Erfolg dieses gemeinsamen
Projektes darstellen konnte. Nach knapp zwei Jahren konnte die Projektagentur
mehr als 2,7 Mio. Euro in Form von Fördermitteln für die gesamte Region des Landkreises
Wolfenbüttel akquirieren. Nachdem bekannt wurde, dass eine Anschlussförderung
über das Land Niedersachsen nicht erfolgen würde und auch die Ostfalia
Hochschule ihre künftige Beteiligung an einer Finanzierung über den
Förderzeitraum hinaus abgesagt hat, begannen die Gespräche zwischen der Stadt
und Landkreis und Gemeinden über die Möglichkeit einer gemeinsamen
Weiterführung der Arbeit der Projektagentur.
Folgende
wesentliche Aspekte sprechen für eine Integration der Dienstleistungen der
heutigen Projektagentur Wolfenbüttel in das Aufgabenportfolio und die
Organisationsstruktur der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH:
· Schnittstellen mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel
GmbH im Bereich des Fördermittelmanagements, Projektentwicklung in den
Bereichen Transformation, Innovation und Existenzgründung sowie Aufbau und
Durchführung von Veranstaltungen und Netzwerken
· Realisierung von Synergien durch eine gemeinsame organisatorische
Struktur hinsichtlich Personal- und Sachkosten: Reduzierung um eine
Personalstelle.
·
In Gesprächen mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen
Gemeinden,
Stadt Wolfenbüttel und Landkreis wurde darüber hinaus das Interesse an
einer
vertieften Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Wolfenbüttel im
Bereich der
Wirtschaftsförderung über die Projektagentur ausgedrückt. Im Rahmen
eines
Workshops im März 2023 wurden die Synergien identifiziert, die
Schnittstellen der
Zusammenarbeit definiert und die Finanzierung konzipiert.
Folgende zentralen
Kooperationsthemen wurden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung
fixiert:
a. Unterstützung der Stadt bei der
Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastruktureinrichtungen für die Wirtschaft,
z.B. Wissensort Wolfenbüttel und Co-working-Spaces sowie die allgemeinen
Standortentwicklungen
b. Die Förderung von und die Beratung im Bereich gewerblicher
Neuansiedlungen
c. Vermarktung der kommunalen Gewerbegebiete
d. Unterstützung der Stadt bei der Bestandspflege
e. Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgrün
f. Aufbau und Entwicklung von gründungsförderlichen Strukturen
Zu 2.:
Für die
Finanzierung der Fortführung o.g. Dienstleistungen der Projektagentur
Wolfenbüttel in der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 Euro/Jahr bereitgestellt und
die Finanzierungsvereinbarung mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im
Landkreis Wolfenbüttel GmbH um diesen Betrag auf 32.500 Euro/Jahr erhöht.
Die Fortführung der
Projektagentur Wolfenbüttel und Integration in die Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH beinhalten jährliche Kosten
für zwei Personalstellen (E 13 und E 11 TvÖD-VKA) und entsprechende Sachkosten
in Höhe von insgesamt 235.000 Euro. Durch den Wegfall der Beteiligung der
Ostfalia Hochschule und der fehlenden Förderung durch das Amt für regionale
Landesentwicklung ergeben sich folgenden Änderungen in den
Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter der Wirtschaftsförderung im Landkreis
Wolfenbüttel GmbH:
|
Finanzierungsanteil gemäß Finanzierungsvereinbarung
Wifö i. Lk. Wf GmbH |
Finanzierungsanteil Wifö i. Lk. Wf GmbH NEU |
Davon Anteil Fusion Pro.WF |
Stadt Wolfenbüttel - Leistungsanteil aus
Vereinbarung Koop WiFö |
- |
50.000€ |
+50.000 € |
Stadt Wolfenbüttel - Leistungsanteil aus Vereinbarung Fusion Pro.WF |
- |
50.000€ |
+50.000 € |
Samtgemeinde Baddeckenstedt |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Samtgemeinde Elm-Asse |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Samtgemeinde Oderwald |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Samtgemeinde Sickte |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Gemeinde Cremlingen |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Gemeinde Schladen-Werla |
25.000 € |
32.500 € |
+7.500 € |
Landkreis Wolfenbüttel |
150.000 € |
240.000 € |
+90.000 € |
Gesamt |
300.000
€ |
535.000
€ |
235.000
€ |
Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung
zwischen der Stadt Wolfenbüttel und der Wirtschaftsförderung im Landkreis
Wolfenbüttel GmbH entfällt ein Gesamtbetrag von 100.000 Euro netto auf die
Stadt Wolfenbüttel, 240.000 Euro auf den Landkreis Wolfenbüttel und je 32.500
Euro auf die Samt- und Einheitsgemeinden.
Zu 3.:
Die
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wolfenbüttel und der
Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel wird die Zusammenarbeit im
Bereich der Wirtschaftsförderung verstärken und intensivieren. In vielen
Bereichen wie in der Standortentwicklung, Standortmarketing oder dem Aufbau und
Entwicklung von gründungsförderlichen Strukturen sind die
regionalwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Landkreis
Wolfenbüttel intensiv. In den unter 1. skizzierten Aufgabenbereichen nimmt die
Stadt Wolfenbüttel Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung im Landkreis
Wolfenbüttel GmbH in Höhe von 100.000 Euro netto pro Jahr in Anspruch.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH dem Abschluss dieser
Kooperationsvereinbarung zwischen der Wirtschaftsförderung im LK WF GmbH und
der Stadt WF zuzustimmen.
Zu 4.:
Rechtliche
Rahmenbedingungen für die Integration:
Die Samtgemeinde
Oderwald hat die Gründung der WiFö-Gesellschaft bei der Kommunalaufsicht des
Landkreises Wolfenbüttel seinerzeit angezeigt.
Bei der
Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH handelt es sich um ein
Unternehmen i.S.d. § 137 i.V.m. § 136 Abs. 1 NKomVG.
Unter
Berücksichtigung dieses rechtlichen Hinweises erfolgt nun die Anzeige über die
Erweiterung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel
GmbH:
§ 136 Abs. 1 Satz 2
NKomVG setzt für eine wirtschaftliche Betätigung einer Kommune in Form eines
Unternehmens voraus:
1.
Die
Tätigkeiten des Unternehmens beziehen sich auf Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft.
2. Das Unternehmen ist durch
einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt.
3. Das Unternehmen muss nach Art
und Umfang in einem angemessenen
Verhältnis
zur Leistungsfähigkeit und
zum voraussichtlichen Bedarf stehen.
4. Der öffentliche Zweck kann
nicht besser durch einen privaten Dritten erfüllt
werden.
Die gesetzlichen
Voraussetzungen der §§ 137 Abs. 1, 136 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sind erfüllt.
Nach §§ 137 Abs. 1
Nr. 1, 136 Abs. 1 S. 2 NKomVG darf sich die Samtgemeinde Oderwald zur
Erledigung ihrer Angelegenheiten wirtschaftlich betätigen. Der Landkreis bzw.
die beteiligten kreisangehörigen Kommunen nehmen die Tätigkeiten in ihrem
(eigenen) Gebiet als freiwillige öffentliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis
wahr. Durch die geplante Aufgabenerweiterung um die Tätigkeiten der
Unterstützung der Unternehmen bei der Beratung und Erstellung von
Förderanträgen wird es sich auch in Zukunft um Angelegenheiten im Interesse der
Erhaltung und Verbesserung der Zweckerfüllung für die örtliche Gemeinschaft im
Kreisgebiet Wolfenbüttel handeln.
Kommunale
Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Aufgabe zur Stärkung der kommunalen
Finanzkraft und
dient als Teil der Daseinsvorsorge der Verbesserung regionaler
Standortfaktoren
und Rahmenbedingungen für die örtliche Wirtschaft. In Bezug auf diese
Aufgaben einer
Kommune ist das Kriterium für das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks
allgemein
anerkannt. Durch das geplante erweiterte Aufgabenspektrum der
Wirtschaftsförderung
im Landkreis Wolfenbüttel GmbH um die Unterstützung der
Unternehmen bei der
Beratung und Erstellung von Förderanträgen mit dem Ziel der
ganzheitlichen
Standortentwicklung bleibt der öffentliche Zweck auch weiterhin gerechtfertigt.
Bislang wurde die
Aufgabe durch die eigenständige Projektagentur durchgeführt, soll nun aber
aufgrund sich ergebender Synergieeffekte in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft
integriert werden. Infolge dieser Aufgabenübernahme erhöht sich das Personal um
zwei Mitarbeitende auf insgesamt fünf Mitarbeitende in der GmbH. Demzufolge
steigt auch der
Finanzierungsbeitrag
für den Landkreis Wolfenbüttel um 90.000 Euro auf 240.000 Euro. Diese
finanzielle Mehrbelastung kann vom Haushalt der Samtgemeinde Oderwald getragen
werden und steht in einem angemessenen Verhältnis zur derzeitigen Verwaltungs-
und Finanzkraft.
Aufgrund der
Vielzahl an Fördermöglichkeiten von staatlichen Programmen über lokale
Initiativen sowie
des zunehmenden Aufwandes einer Antragsbearbeitung für Fördermittel
ergibt sich ein fortgesetzter Bedarf an Unterstützung und Beratung im
Bereich der
Beantragung von
Fördermitteln. Durch die Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung
soll diesem Bedarf weiterhin nachgekommen werden.
Der öffentliche
Zweck der Gesellschaft kann nicht besser und wirtschaftlicher von einem
privaten Dritten
erfüllt werden, da kein (örtlicher) Markt für die Aufgaben existiert. Eine
nachhaltige
Beeinträchtigung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit ist nicht zu erwarten.
Daher ist die wirtschaftliche Betätigung der GmbH zulässig.
Für die weitere
Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflicht zur Anzeige verweise ich
auf die Vorlage Nr. SG-X/286/2020 zur Gründung der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung
im Landkreis Wolfenbüttel GmbH.
Ich bitte, wie vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Projektagentur Wolfenbüttel wird ab 01.01.2024 in die
Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im
Landkreis Wolfenbüttel GmbH integriert.
- Zur Finanzierung dieser Aufgaben werden zusätzliche Haushaltsmittel
in Höhe von 7.500 Euro/Jahr bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarung
mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel
GmbH wird um diesen Betrag auf 32.500 Euro/Jahr erhöht.
- Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung im Landkreis
Wolfenbüttel GmbH dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen
der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH und der Stadt Wolfenbüttel
zuzustimmen.
- Die Übernahme von Aufgaben bzw. die Erweiterung der
Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel mbH gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 1
NKomVG wird der Kommunalaufsicht angezeigt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: