Sachverhalt:
Mit der
Drucksache Nr.:H-XIX/013/2022 wurde dem Rat der Gemeinde Heiningen empfohlen,
die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu übertragen.
Für das
seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept konnte jedoch nicht von
allen
Mitgliedsgemeinden
die uneingeschränkte Zustimmung eingeworben werden.
Diese
Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen,
dass
ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des
Samtgemeindeverbundes
geschaffen
werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt,
Flöthe,
Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen
wird.
Hierzu
haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der
Bürgermeister,
in den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und Gruppenebene
stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat
der
Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“
unter
folgenden Rahmenbedingungen empfohlen:
1. Der Auflösungsbeschluss des
Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum
01.01.2024 herbeigeführt werden, um die Aufgabenübertragung
auf die
Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten Termin de facto
umsetzen zu können.
2. Die Eigentumsverhältnisse der
Bestandsliegenschaften (Stichtag 30.06.2023) bleiben
unverändert. Die im Bau befindliche Kindertagesstätte im
Ortsteil Börßum zählt
explizit dazu.
3. Künftige Investitionsbedarfe, insbesondere die grundhafte
Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubau werden von der Samtgemeinde Oderwald
getragen. Die
Geltendmachung von Investitionszuwendungen und Fördermitteln
bleibt hiervon
unberührt.
4. Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch
die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort
ist weiterhin ausdrücklich gewünscht. Die Kostenübernahme
wie z.B.
Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen für Pflege und
Unterhaltung der
Liegenschaften und Außenanlagen erfolgt als
Kostenerstattung. Zukünftig sollen alle
Kosten, die durch den laufenden Betrieb Kindertagesstätten
verursacht werden, bei
der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.
5. Mit der Aufgabenübertragung (Stichtag
01.01.2024) soll als weitere
Bemessungsgrundlage neben dem Belegungsanteil der Kinder,
auch die Steuerkraft
der Mitgliedsgemeinden Berücksichtigung finden. Im Wege
eines dynamischen
Prozesses – beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 - fließt die
Bemessungsgröße
Steuerkraft – mit 25 % und die
Bemessungsgröße Belegungsanteil der Kinder mit
75 % in den jährlichen Defizitausgleich ein. Bis zum
Haushaltsjahr 2029 wird bei einer
schrittweisen Annäherung von fünf Prozentpunkten, ein
jeweils hälftiger Ansatz der
vorgenannten Berechnungsgrößen erreicht werden können. Auf
die der
Verwaltungsvorlage beiliegende Datei wird insoweit Bezug
genommen. Auf Basis des
Haushaltsplanungsansatzes für 2022 ergeben sich für die
sechs Mitgliedsgemeinden
demnach Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen (Schwarz) für den
Zeitraum 2024 bis 2028 wie folgt:
Börßum: 136.675 Euro
Cramme: 99.750 Euro
Dorstadt: 26.425 Euro
Flöthe: 39.725 Euro
Heiningen: 45.150 Euro
Ohrum: 68.775 Euro
Auf die
jährliche Veränderung der tatsächlichen prozentualen Anteile wird insoweit
hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Gemeinde Heiningen
überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den
örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB
VIII
und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG
auf
die Samtgemeinde Oderwald.
- Die Übertragung erfolgt
vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung
der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
Oderwald
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: