Betreff
Aufgabenübertragung "Kindertagesstättenrecht" auf die Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
H-XIX/029/2023
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Mit der Drucksache Nr.:H-XIX/013/2022 wurde dem Rat der Gemeinde Heiningen empfohlen, die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen

Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu übertragen.

Für das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept konnte jedoch nicht von allen

Mitgliedsgemeinden die uneingeschränkte Zustimmung eingeworben werden.

 

Diese Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen,

dass ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes

geschaffen werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt,

Flöthe, Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen

wird.

 

Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der

Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und Gruppenebene

stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat

der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“

unter folgenden Rahmenbedingungen empfohlen:

 

1.         Der Auflösungsbeschluss des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum

01.01.2024 herbeigeführt werden, um die Aufgabenübertragung auf die

Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten Termin de facto umsetzen zu können.

 

2.         Die Eigentumsverhältnisse der Bestandsliegenschaften (Stichtag 30.06.2023) bleiben

unverändert. Die im Bau befindliche Kindertagesstätte im Ortsteil Börßum zählt

explizit dazu.

 

3.         Künftige Investitionsbedarfe, insbesondere die grundhafte Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubau werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen. Die

Geltendmachung von Investitionszuwendungen und Fördermitteln bleibt hiervon

unberührt.

 

4.         Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort

ist weiterhin ausdrücklich gewünscht. Die Kostenübernahme wie z.B.

Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der

Liegenschaften und Außenanlagen erfolgt als Kostenerstattung. Zukünftig sollen alle

Kosten, die durch den laufenden Betrieb Kindertagesstätten verursacht werden, bei

der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.

 

5.         Mit der Aufgabenübertragung (Stichtag 01.01.2024) soll als weitere

Bemessungsgrundlage neben dem Belegungsanteil der Kinder, auch die Steuerkraft

der Mitgliedsgemeinden Berücksichtigung finden. Im Wege eines dynamischen

Prozesses – beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 - fließt die Bemessungsgröße

Steuerkraft – mit 25 % und die Bemessungsgröße Belegungsanteil der Kinder mit

75 % in den jährlichen Defizitausgleich ein. Bis zum Haushaltsjahr 2029 wird bei einer

schrittweisen Annäherung von fünf Prozentpunkten, ein jeweils hälftiger Ansatz der

vorgenannten Berechnungsgrößen erreicht werden können. Auf die der

Verwaltungsvorlage beiliegende Datei wird insoweit Bezug genommen. Auf Basis des

Haushaltsplanungsansatzes für 2022 ergeben sich für die sechs Mitgliedsgemeinden

demnach Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen (Schwarz) für den

Zeitraum 2024 bis 2028 wie folgt:

 

Börßum: 136.675 Euro

Cramme: 99.750 Euro

Dorstadt: 26.425 Euro

Flöthe: 39.725 Euro

Heiningen: 45.150 Euro

Ohrum: 68.775 Euro

 

Auf die jährliche Veränderung der tatsächlichen prozentualen Anteile wird insoweit

hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Gemeinde Heiningen überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den

örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von

Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII

und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf

die Samtgemeinde Oderwald.

  • Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung

der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: