Betreff
Sanierung der Teichanlage in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe, Kindergartenweg,Teichentschlammung; Auftragsvergabe
Vorlage
F-XIX/055/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Die Gemeinde Flöthe hat am 08.06.2023 einen Bauantrag beim Landkreis Wolfenbüttel zur Sanierung der Teichanlage, An den Rotten 5A, 38312 Flöthe OT Groß Flöthe gestellt. Mit Schreiben vom 11.09.2023 hat der Landkreis Wolfenbüttel die Baugenehmigung auf Grundlage des vorstehend genannten Antrages erteilt.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist es notwendig, die in der Baugenehmigung genannten Bedingungen und Auflagen zu erfüllen, u. a. muss eine Bauleiterin / ein Bauleiter mit entsprechenden Fachkenntnissen bestellt und schriftlich namentlich an den Landkreis Wolfenbüttel als Baugenehmigungsbehörde gemeldet werden.

 

Da der Entwurfsverfasser des Bauantrages als Bauleiter nicht zur Verfügung steht, ist es notwendig einen externen Bauleiter für die Durchführung und Umsetzung der Maßnahme zu bestellen. Aus diesem Grunde wurde in Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Flöthe ein Angebot für die o. a. Leistungen bei der Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Vienenburg, angefordert. Mit dem Eingang des Angebotes ist in der 45. Kalenderwoche zu rechnen und wird eine Abrechnung der Leistungen auf Stundenlohnbasis enthalten. Das vorgenannte Ing.-Büro ist bereits mehrfach für die Gemeinde Flöthe bzw. die Samtgemeinde Oderwald und deren Mitgliedsgemeinden tätig gewesen.

 

Vor Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Baugenehmigung sollte durch das Ing.-Büro noch alternativ die Teichentschlammung mittels Nassausbaggern, Entwässerung mittels einer mobilen Zentrifuge vor Ort sowie Entsorgung der Trockenmassen geprüft und kostenmäßig gegenübergestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Für die Sanierung der Teichanlage, An den Rotten 5 A, 38312 Flöthe OT Groß Flöthe wird ein Ingenieurvertrag mit der Ingenieurgesellschaft Damer + Partner mbH & Co. KG, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, geschlossen.

·         Vor Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Baugenehmigung ist alternativ die Teichentschlammung mittels Nassausbaggern, Entwässerung mittels einer mobilen Zentrifuge vor Ort sowie Entsorgung der Trockenmassen zu prüfen. Die kostengünstigere Variante ist durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: