Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes am südöstlichen Ortsrand von Seinstedt erfolgte, um den damals dringenden Wohnbedarf zu überplanen. Mittlerweile ist das Plangebiet des Bebauungsplanes “Erbbrinksweg“ vollständig bebaut.
Der Bebauungsplan “Erbbrinksweg“ entspricht mit seinen Festsetzungen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und den tatsächlichen Gegebenheiten.
Um den Grundstückseigentümern Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken zu ermöglichen, sollte der Bebauungsplan “Erbbrinksweg“ aufgehoben werden. Erweiterungsbauten bzw. mögliche Neubauten werden dann künftig als Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Bebauung im unbeplanten Innenbereich) beurteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes “Erbbrinksweg“ in Börßum
Ortsteil Seinstedt förmlich eingeleitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: