Betreff
Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes "Erbbrinksweg" im Ortsteil Seinstedt in der Gemeinde Börßum; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
B-XIX/086/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes am südöstlichen Ortsrand von Seinstedt erfolgte, um den damals dringenden Wohnbedarf zu überplanen. Mittlerweile ist das Plangebiet des Bebauungsplanes “Erbbrinksweg“ vollständig bebaut.

 

Der Bebauungsplan “Erbbrinksweg“ entspricht mit seinen Festsetzungen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und den tatsächlichen Gegebenheiten.

 

Um den Grundstückseigentümern Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken zu ermöglichen, sollte der Bebauungsplan “Erbbrinksweg“ aufgehoben werden. Erweiterungsbauten bzw. mögliche Neubauten werden dann künftig als Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Bebauung im unbeplanten Innenbereich) beurteilt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes “Erbbrinksweg“ in Börßum Ortsteil Seinstedt förmlich eingeleitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: