Betreff
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heiningen.
Vorlage
H-XIX/030/2023
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat sich letztmalig im Jahr 2001 mit der Thematik „Hundesteuer“ auseinandergesetzt. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung datiert vom 26.11.2001 und ist nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel zum 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Mit dem nunmehr vorliegenden Satzungsentwurf werden neben erforderlichen redaktionellen Anpassungen, die Steuersätze wie folgt angehoben:

 

 

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)   Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

 

a)    für den ersten Hund                                         100,00 Euro,

b)    für den zweiten Hund                                       200,00 Euro,

c)    für jeden weiteren Hund                                   400,00 Euro.

 

 

(2)   Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 u. 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.

 

 

Von der Möglichkeit einer erhöhten Besteuerung von gefährlichen Hunden soll in dem vorliegenden Satzungsentwurf kein Gebrauch gemacht werden.

 

Im Zusammenhang mit aktuellen Formulierungen aus der „Mustersatzung“ des Niedersächsischen Städte-- und Gemeindebundes wird eine Neufassung der Satzung empfohlen, die eine Anpassung der vorgenannten Hundesteuersätze beinhaltet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der vorgelegten Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heiningen wird zugestimmt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: