Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2021 steht eine Containeranlage auf dem Parkplatz der Oderwaldhalle (Blockshorenberg 2) in der Gemeinde Börßum, die der Unterbringung einer Kindergartengruppe von bis zu 22 Kindern vorbehalten ist.
Der Verbleib der Anlage an dem vorgenannten Standort kann nur bis zum Sommer 2024 gewährleistet werden, gleichwohl ist aber der Betrieb der Kindergartengruppe über den Sommer 2024 hinaus sicherzustellen.
Nunmehr besteht die Absicht, die Anlage in unmittelbarer Nähe zum Dorfgemeinschaftshaus in Heiningen auf dem Flurstück 15/1 zu platzieren.
Dieser Bereich ist ausreichend, um eine Containeranlage aufzustellen und die vorzuhaltende Außenspielfläche herzurichten.
Die planungsrechtliche Umsetzbarkeit wurde mit dem Landkreis Wolfenbüttel bereits abgestimmt.
Des Weiteren wurde das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) über die Planung informiert, da die Aufstellung der Anlage an dem o.g. Standort Auswirkung auf die Außenflächenplanung im Zusammenhang mit dem Dorfentwicklungsprojekt –Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus Heiningen – hat.
Die hierfür im südöstlichen Bereich vorgesehene Spielwiese müsste für die Containeranlage in Anspruch genommen werden.
Das ArL prüft zurzeit das Anliegen. Eine Mitteilung steht noch aus.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Einer Aufstellung der Containeranlage für die
Unterbringung einer Kindergartengruppe auf dem Flurstück 15/1 in der Gemeinde
Heiningen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: