Betreff
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Vorlage
SG-XI/155/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

 

Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -87.606,93 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB, Braunschweig, wurde beauftragt den Jahresabschluss 2022 zu prüfen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Feststellungen zu dem Bericht haben sich nicht ergeben.

 

Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2022 sowie der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegen dieser Drucksache bei.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresfehlbetrag für 2022 in Höhe von -87.606,93 € wird mit dem Bilanzposten „Gewinnvortrag“ verrechnet.