Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2024 sowie Stellenplan 2024 und Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Dorstadt
Vorlage
D-XIX/027/2023
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2024 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von 67.700 € aus. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind künftig deutliche Verluste zu erwarten.

 

Die Erträge der Gemeinde Dorstadt sind durch die positive Entwicklung der Schlüsselzahl an der Einkommensteuer (Fortschreibung 2024) deutlich gestiegen. Sie wurden auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hochgerechnet.

 

Die kalkulierten Abschreibungen sind überwiegend durch die geplanten Investitionsvorhaben geprägt. Auf die Durchführung der Sanierungsbelange „DGH Dorstadt“ -Mittelübertragung aus 2023- wird hingewiesen.

 

Die wesentlichen Transferleistungen stehen in Abhängigkeit zur Steuerkraft (Kreis- und Samtgemeindeumlage) bzw. zur Belegungsquote im Bereich Kindertagesstättenwesen (Zweckverbandsumlage).

 

Die veranschlagten Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 72.000 €. Hierbei wurden auch 29.000 € für Straßenunterhaltung eingeplant.

 

Im Finanzhaushalt werden für 2024 Finanzmittelverluste in der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 47.600 € erwartet. Für 2025 bis 2027 sind mittelfristig jährliche Finanzmittelverluste von über 100.000 € absehbar.

 

Damit verbunden steigt der Bedarf an kurzfristigen Liquiditätskrediten.

 

Im Haushaltsjahr 2024 werden nur geringe Investitionen in Höhe von 10.000 € veranschlagt.

 

 

Die Entwicklung der Verschuldung der Gemeinde Dorstadt wird durch die gebildeten Haushaltsreste aus Vorjahren deutlich steigen.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sowie die Haushaltskonsolidierungsleistungen gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung wurden hierbei dokumentiert.

 

Es besteht grundsätzlich die Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt muss sich zwingend mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen.

 

Im Haushalt 2024 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wiederaufgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2024 inkl. Stellenplan 2024 wird erlassen.

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2024 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     verschiedene                                             verschiedene

Mittel stehen zur Verfügung:          

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: