Betreff
Finanzierung Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH;
2. Aufgeldeinzahlung, Kreditermächtigung und Bürgschaftsbesicherung
Vorlage
SG-XI/161/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Samtgemeinderat hat für den weiteren Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel in seiner Sitzung am 09.12.2020 der Errichtung einer Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH zugestimmt (Vorlage SG-X/279/2020).

 

Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, dass unter dem Vorbehalt der jeweiligen Gremienbeschlüsse weitere quotale Aufgeld-Einzahlungen in Höhe von 10 Mio. € in das Eigenkapital der Netzgesellschaft zur Finanzierung des Netzausbaus für den zweiten Teilausbau der Orte bis Ende 2025 durchgeführt werden sollen.

 

 

Aufgeld-Einzahlungen:

 

Die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH ist am 03.08.2021 gegründet und im Oktober 2021 in das Handelsregister eingetragen worden. Im Gesellschaftervertrag sind neben dem Stammkapital in Höhe von 50.000 € auch erste quotale Aufgeld-Einzahlungen der Gesellschafter in Höhe von 10 Mio. € festgelegt worden. Diese ersten Aufgeld-Einzahlungen sind anteilig von jedem Gesellschafter in den Jahren 2021, 2022 und 2023 geleistet worden. Aktuell verfügt die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH über ein Eigenkapital in Höhe von 10.050.000 €. Dieses Eigenkapital war notwendig, um den ersten Teilausbau des Glasfasernetzes für die Orte in 2023 und 2024 zu finanzieren.

 

Die bisherige Finanzierung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH in Höhe von 34,2 Mio. € sieht für die Orte 2023 und 2024 wie folgt aus:

 

7,2 Mio. €           Eigenkapital (2,8 Mio. € dienen als Puffer für Liquidität und

                               Anfangsverluste)

9 Mio. €               Darlehen Volksbank eG Wolfenbüttel

6 Mio. €               Darlehen Konsortium Volksbank eG Seesen+Harzer Volksbank eG

12 Mio. €            Darlehen Braunschweigische Landessparkasse mit Bürgschaftsabsicherung

 

Diese Finanzierung des ersten Teilausbaus muss spätestens Anfang 2025 durch eine neue Finanzierung abgelöst werden. Durch steigende Zinsen und auch durch steigende Tiefbaupreise sieht die Finanzierung für die Ablösung der ersten Teilfinanzierung inklusive der Finanzierung des zweiten Teilausbau in Höhe von ca. 65 Mio. € der Glasfasernetze in den Orten bis Ende 2025 wie folgt aus:

 

 

20 Mio. €             Eigenkapital (Erhöhung um 10 Mio. €)

21 Mio. €            Darlehen Kreditinstitut (Ablösung Altfinanzierung)

15 Mio. €            Darlehen Kreditinstitut (neues Darlehen)

6-9 Mio. €           mezzanines Darlehen über ein Kreditinstitut mit

Bürgschaftsabsicherung

 

Die Gespräche über die Finanzierung des ersten und zweiten Teilausbaus der Glasfasernetze für die 2023-2025 laufen derzeit noch, bedingen aber die Erhöhung des Eigenkapitals um 10 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. € bei der Netzgesellschaft. Für die Samtgemeinde Oderwald bedeutet dies eine quotale Einzahlung in Höhe von insgesamt 25.000,00 € in 2024-2026 (siehe Anlage 1).

 

 

Darlehensaufnahme:

 

Gegenstand der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages der Ausbau der Breitbandinfrastruktur zur Bereitstellung des schnellen Internets für die Bevölkerung und Unternehmen, insbesondere im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Der Gegenstand wird insbesondere durch die Planung, den Bau sowie die Unterhaltung von Glasfasernetzen verwirklicht.

 

Der Gesamtausbau aller Orte im Landkreis Wolfenbüttel (außer der Stadt Wolfenbüttel) bedarf - gemäß Grundlagenplanung - einer Gesamtinvestition von ca. 85 Mio. € netto bzw. ca. 100 Mio. € brutto. Der investive Ausbau des Breitbandnetzes ist dabei in mehreren Jahresschritten geplant. In den aktuell laufenden Gesprächen mit den jeweiligen Banken zur Finanzierung der Netzgesellschaft werden nur die Teilfinanzierungsmodelle besprochen. Eine Gesamtfinanzierung für den Komplettausbau ist seitens der Bankenkonsortien derzeit nach eigenem Bekunden mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht abbildbar.

 

Entsprechend der aktuell aufgestellten mittelfristigen Finanzierungsplanung für die geplanten Ausbauten bis Ende 2025 werden, neben dem einzuzahlenden Eigenkapital durch die Gesellschafter in Höhe von bis zu 20 Mio. €, abgeschätzt voraussichtlich nun bis zu 50 Mio. € Fremdkapital von den finanzierenden Banken benötigt.

 

Nach § 138 Abs. 5 NKomVG dürfen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ der Gesellschaft, bei der die Kommune allein oder zusammen mit anderen Kommunen oder Zweckverbänden über die Mehrheit der Anteile verfügt, der Aufnahme von Krediten oder Liquiditätskrediten nur mit Genehmigung der Vertretung zustimmen.

 

Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung über den jährlich zu beschließenden Wirtschaftsplan der Netzgesellschaft die Erlaubnis erteilt, im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes und damit der notwendigen Kreditaufnahme tätig zu werden.

 

 

Bürgschaftsbesicherung eines mezzaninen Darlehens:

 

Die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH wurde mit dem Ziel gegründet, den flächendeckenden Glasfaserausbau aller Ortschaften im Landkreisgebiet schnellstmöglich umzusetzen. Hierfür ist der Zeitrahmen von 2022 – 2027 vorgesehen. Die Vermarktungen, die Planungen und die Tiefbauarbeiten für die Orte in 2023 und in 2024 laufen im Moment auf Hochtouren. Bei den Vorvermarktungen konnten bisher in allen Ortschaften im Schnitt ca. 48 % Anschlussquote erreicht werden, so dass die Mindestanschlussquote von 40 % sicher überschritten wird. Die Nachfrage in der Bevölkerung ist offensichtlich gegeben.

 

Der bis Ende 2025 vorgesehene Ausbau von insgesamt 52 Ortschaften in der festgelegten Ausbaureihenfolge erfordert ein Investitionsvolumen von ca. 62 – 65 Mio. €. Derzeit sind Eigen- und Fremdkapitalmittel in Höhe von insgesamt 34,2 Mio. € verfügbar. Nur mit der Erhöhung der Gesellschaftereinlagen um 10 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. € kann ein höherer Kreditrahmen besichert werden, da das Glasfasernetz noch nicht realisiert ist und die Mieteinnahmen erst sukzessive mit dem Anschluss der Endkunden rückfließen. Um den Ausbau in der geplanten zeitlichen Geschwindigkeit weiter umsetzen zu können, muss der Kreditrahmen auf bis zu 50 Mio. € aufgestockt werden.

 

Neben den beiden vorgesehenen Darlehen bei einem Finanzinstitut in Höhe von zusammen 36 Mio. € wird auch ein mezzanines Darlehen von einem dritten Darlehensgeber (z. B. Kreditinstitut) in Höhe von 6-9 Mio. € benötigt. Dieses mezzanine Darlehen wird nachrangig zu den anderen Darlehen eingestuft und erhält aus Finanzierungssicht Eigenmittelcharakter. Um ein wirtschaftliches Darlehen zu erhalten, benötigt der mezzanine Darlehensgeber eine zeitlich begrenzte kommunale Bürgschaft. In der aktuell geplanten Finanzierung soll das mezzanine Darlehen für 10 Jahre aufgenommen werden. In den ersten fünf Jahren werden die anfallenden Zinsen nicht ausgezahlt, sondern rekapitalisiert und erhöhen daher die Darlehenssumme entsprechend. Die kommunale Bürgschaft soll vom Hauptgesellschafter Landkreis Wolfenbüttel bis zum 31.12.2034 dem mezzaninen Darlehensgeber zur Verfügung gestellt werden. Über eine weitere Anschlussfinanzierung wird im Rahmen der Gespräche zur Gesamtfinanzierung gesprochen werden.

 

Die im ersten Ausbauschritt zur Verfügung gestellten kommunalen Bürgschaften in Höhe von 12 Mio. € (je 1 Mio. € von jeder Samt- und Einheitsgemeinde sowie 6 Mio. € vom Landkreis Wolfenbüttel) können zeitgleich abgelöst und aufgehoben werden.

 

Die beihilferechtliche Zulässigkeit der Beistellung kommunaler Bürgschaften für die Netzgesellschaft wurde vom Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers GmbH überprüft und im Rahmen eines Berichtes bestätigt. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist demnach eine Einholung der Bürgschaften zu marktüblichen Konditionen, d.h. die Zusicherung der zum Zeitpunkt der Gestellung zu ermittelnden marktkonformen Avalgebühr durch die Netzgesellschaft an den jeweiligen Bürgen.

 

Der Samtgemeinderat wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Samtgemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügten quotalen weiteren Aufgeld-Einzahlungen für die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH in den Jahren 2024-2026 mit einer Gesamthöhe von 25.000,00 € für die Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Der Samtgemeindebürgermeister als Vertreter der Samtgemeinde Oderwald in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH wird ermächtigt, bis Ende 2025 der Aufnahme von Krediten oder Liquiditätskrediten von bis zu 50 Mio. € zuzustimmen (§ 138 Abs. 5 NKomVG).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: