Betreff
Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme für die Erneuerung des Zaunes auf dem Friedhof in Kalme.
Vorlage
SG-XI/166/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme hat am 06. Juni 2023 einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme zur Zaunerneuerung auf dem Friedhof in Kalme gestellt und 3 Kostenvoranschläge eingereicht.

 

Das preisgünstigste Angebot der Fa. Müller-Trill Gartenbau beläuft sich auf eine Angebotssumme von 2.988,21 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtung zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat ab 01.01.2016 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen auf Friedhöfen und für Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.

 

Im Haushaltsplanungsverfahren 2024 sind entsprechende Mittel für die Sanierungsmaßnahme einzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme wird für die Maßnahme der Zaunerneuerung auf dem Friedhof in Kalme ein Zuschuss in Höhe von 1.494,11 Euro gewährt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: