Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.06.2015 teilte das
Amtsgericht Wolfenbüttel mit, dass die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson,
Frau Sonja Lohmann, zum 30.06.2015 endet.
Nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über
gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) vom 01.12.1989 (Nds. GVBl. S. 389), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 436),
werden die Aufgaben des Schiedsamtes von einem Schiedsmann oder einer
Schiedsfrau (Schiedsperson) ehrenamtlich wahrgenommen. Die Schiedsperson muss
nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein und
wird vom Rat der Samtgemeinde Oderwald nach § 4 NSchÄG auf fünf Jahre gewählt.
Frau Lohmann hat die Bereitschaft
signalisiert, für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren (01.07.2015 bis
30.06.2020) die Aufgaben des Schiedsamtes als Schiedsfrau der Samtgemeinde
Oderwald zu übernehmen. Sie ist aufgrund ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für
das Amt geeignet und seit dem Jahr 2000 ununterbrochen Schiedsfrau für den
Bereich der Samtgemeinde Oderwald.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Frau Sonja Lohmann geb. Schmidt, geb. am 21. März 1966, wohnhaft
in 38324 Kissenbrück, Hauptstraße 29 (Hauptwohnsitz), wird zum 01.07.2015
zur Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald gewählt. Die Amtszeit beträgt 5
Jahre.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: