Betreff
Wahl einer Schiedsperson.
Vorlage
SG-IX/324/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.06.2015 teilte das Amtsgericht Wolfenbüttel mit, dass die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson, Frau Sonja Lohmann, zum 30.06.2015 endet.

 

Nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) vom 01.12.1989 (Nds. GVBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 436), werden die Aufgaben des Schiedsamtes von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) ehrenamtlich wahrgenommen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein und wird vom Rat der Samtgemeinde Oderwald nach § 4 NSchÄG auf fünf Jahre gewählt.

 

Frau Lohmann hat die Bereitschaft signalisiert, für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren (01.07.2015 bis 30.06.2020) die Aufgaben des Schiedsamtes als Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald zu übernehmen. Sie ist aufgrund ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet und seit dem Jahr 2000 ununterbrochen Schiedsfrau für den Bereich der Samtgemeinde Oderwald.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Frau Sonja Lohmann geb. Schmidt, geb. am 21. März 1966, wohnhaft in 38324 Kissenbrück, Hauptstraße 29 (Hauptwohnsitz), wird zum 01.07.2015 zur Schiedsfrau der Samtgemeinde Oderwald gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: