Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.03.2015 hat ein Anwohner der Straße „Mühlenstieg“ in Börßum auf die schlechte Parksituation in dieser hingewiesen.
Gegenüber des dort vorhandenen Spielplatzes ist in dem Bebauungsplangebiet „Westlich des Dahlgrundsweges Nord“ eine Grünfläche als Wertstoffcontainersammelplatz ausgewiesen (s. beiliegenden Lageplan). Wertstoffbehälter stehen dort nicht. Die Fläche ist z. Zt. als Grünfläche mit Findlingen angelegt, welche von den Gemeindearbeitern gepflegt wird.
Der Antragssteller bat darum diese Fläche in Parkflächen umzuändern.
In dem Bebauungsplangebiet sind ausreichend Parkflächen vorhanden. Sollte die Gemeinde Börßum dennoch die Einrichtung von Parkplätzen unterstützen ist ein vereinfachtes Änderungsverfahren (Änderung der textlichen Festsetzung) des Bebauungsplanes „Westlich des Dahlgrundsweges Nord“ durchzuführen.
Zu Bedenken ist hierbei, dass für die Herrichtung von Parkflächen Kosten entstehen (Unterbau, Tragschicht etc.).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob auf der als „Wertstoffcontainersammelplatz“ ausgewiesenen Fläche in dem Baugebiet „Westlich des Dahlgrundsweges Nord“ Parkflächen errichtet werden und somit ein vereinfachtes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: