Sachverhalt:
Die Immobilienabteilung der Diözese Hildesheim hat mitgeteilt, dass sie einen Verkauf des
o. g. Grundstückes an die Gemeinde Börßum sehr begrüßt.
Für das Grundstück gibt es ein Wertgutachten aus dem hervorgeht, dass der Verkaufswert bei € 38.000,00 liegt. Zu diesem Wert kommen noch die Abrisskosten für das Kirchgebäude hinzu. Ein Abriss ist lt. dem Beschluss der Kirchengemeinde unumgänglich.
Über den Abriss ist eine Abrissverfügung zu unterzeichnen, in der auch eine Frist für den Abriss festgelegt wird.
Z. Zt. versucht die Fa. Architektenhaus.com, Peine, das Grundstück für die Diözese Hildesheim zu veräußern.
Mittel für den Kauf und den Abriss stehen im Haushalt der Gemeinde Börßum nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung
gebeten, ob weitere Interessen seitens der Gemeinde Börßum an dem Grundstück
verfolgt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: