Betreff
Spielplatz Seinstedt
Vorlage
B-XVII/178/2015
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der bisherige Kinderspielplatz in Seinstedt befand sich auf dem Gelände des Pfarrhauses. Der Verkauf des Grundstückes durch die Ev.-luth. Kirche hatte zur Folge, dass der Kinderspielplatz zurückgebaut werden musste.

Daher ist es notwendig den Kinderspielplatz auf einem anderen Grundstück zu etablieren.

Hierzu standen zwei alternative Standorte zur Prüfung im Raum.

 

Die 1. Alternative den Spielplatz im Bereich des ehemaligen Kirchgartens zu errichten entfällt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und für die Anlegung ein qualifiziertes Bauplanungsverfahren durchzuführen ist.

 

Als zweiten Standort hat man ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes „Am Erbbringsweg“ in Erwägung gezogen.

Die Fläche ist dort nicht als „Kinderspielplatz“ ausgewiesen, ist bauplanungsrechtlich jedoch zulässig, wenn ein vereinfachtes Bebauungsplanänderungsverfahren (Änderung der textlichen Festsetzung) durchgeführt wird. Im Liegenschaftskataster der Gemeinde Börßum wird die Fläche als Grünfläche geführt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Kinderspielplatz Seinstedt wird im Bereich des Bebauungsplangebietes „Am Erbbrinksweg“, Flur 1, Flurstück 35/15 angelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: