Betreff
Nahverkehrsplan 2016-2020 des Zweckverbandes Großraum Braunschweig; Stellungnahme
Vorlage
B-XVII/179/2015
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr sind gem. § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes verpflichtet, für einen Zeitraum von jeweils  fünf Jahren einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Zentraler Akteur ist der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er stellt den Nahverkehrsplan (NVP) als zentrales Steuerungsinstrument für die Entwicklung des ÖPNV in der Region Braunschweig auf.

 

Der Nahverkehrsplan gibt Standards für Angebot und Marketing vor, die die Verkehrsunternehmen in der Fahrplangestaltung umsetzen; Zuwendungen für den Bau von Verkehrsanlagen und Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen werden auf Basis des NVP entschieden.

 

Nach § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bildet der NVP den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Bei der Aufstellung des NVP haben die Nahverkehrsunternehmen mitzuwirken, die Verbandsglieder sind zu beteiligen.

 

Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind die Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) zuständig.

 

 

Grundsätze und Ziele des NVP gemäß § 2 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG):

 

- Verkehre sollen im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit vom motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel verlagert werden.

 

- Bei der Ausgestaltung des ÖPNV im Rahmen der Aufstellung des NVP soll eine

ausreichende Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge sichergestellt werden.

 

 - Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV soll gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr der Vorrang eingeräumt werden, sofern der  Nutzen dieser Maßnahmen bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.

 

- Bei der Ausgestaltung des ÖPNV ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich

das Bedienungsangebot nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten soll, sichere und leichte Übergänge vom Individualverkehr auf den ÖPNV anzustreben sind, bei Fahrzeugen und Verkehrsanlagen bestimmte Anforderungen beachtet und generell den Belangen von Frauen angemessen Rechnung getragen werden soll.

 

 

Zielvorstellungen des ZGB zur Ausgestaltung des ÖPNV:

 

- Nach den Vorgaben des PBefG ist für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Daher sind bei allen Planungen die besonderen Ansprüche von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. So sind Neu- bzw. Umbauten von Bahnstationen im Rahmen des Projektes Niedersachsen ist am Zug III barrierefrei herzustellen.

 

- Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit ÖPNV-Leistungen

 

- Attraktivitätssteigerung durch direkt geführte, umsteigefreie Verbindungen, um eine wettbewerbsgerechte Mobilitätsalternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu ermöglichen

 

- Reduzierung der Wartezeiten für die ÖPNV-Kunden an den Abfahrtzugangsstellen

 

- Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung und Erhöhung der Fahrplanstabilität im Verkehrswegenetz

 

 

Das regionale ÖPNV-Angebot des Zweckverbandsgebietes ist in drei Bedienungsebenen eingeteilt:

 

Bedienungsebene 1: Versorgungsfunktion von Oberzentren für verkehrlich zugeordnete Mittelzentren (ggfls. Austauschfunktion von Oberzentren und Mittelzentren)

 

Bedienungsebene 2: Versorgungsfunktion von Oberzentren und Mittelzentren für verkehrlich zugeordnete Grundzentren (ggfls. Austauschfunktion von Grundzentren untereinander)

 

Bedienungsebene 3: Versorgungsfunktion von Ober-, Mittel- und Grundzentren für verkehrlich zugeordnete Gemeinde oder Gemeindeteile als zwischengemeindliche Verbindung bzw. Versorgungsfunktion innergemeindlicher Zentralitäten (ggfls. Austauschfunktion von Gemeinden oder Gemeindeteilen untereinander)

 

 

Maßnahmenvorschläge und ergänzende Hinweise für das Gebiet der Samtgemeinde Oderwald:

 

In der Mobilitätsuntersuchung der WVI aus dem Jahr 2010 wurden die Verkehrsströme im Großraum Braunschweig ermittelt. Bereits seinerzeit wurde festgestellt, dass es in der Samtgemeinde Oderwald bemerkenswerte Verkehrsbeziehungen (5.000 bis 9.999 Personenfahrten pro Tag in beide Richtungen in der Kernwoche Dienstag bis Donnerstag) gibt.

 

In der näheren Betrachtung wird bei den Entwicklungs- und Verbesserungspotentialen zwischen dem SPNV und dem ÖSPV differenziert.

 

Der SPNV auf dem Samtgemeindegebiet wird ausschließlich durch die Bahnlinien RB 42 und 43 auf dem Streckennetz Braunschweig – Wolfenbüttel – Vienenburg/Bad Harzburg – Goslar abgedeckt. Beide RB-Linien sind ein wichtiges Element der o.g. Bedienungsebene 1 und derzeit mit einem Stundentakt versehen.

 

Durch den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 und der Übernahme durch den neuen Betreiber Erixx sind folgende Defizite zu verzeichnen:

 

Auf dem Abschnitt Schladen –Börßum – Wolfenbüttel spielt die Schülerbeförderung eine bedeutende Rolle. Seit dem o.g. Fahrplanwechsel fahren nur noch die Taktzüge, so dass in der Relation (Goslar – Vienenburg –) Schladen – Börßum – Wolfenbüttel – Braunschweig der frühere Zug um 06:27 Uhr ab Goslar, bzw. 06:50 Uhr ab Schladen und 06:54 Uhr ab Börßum nicht mehr zur Verfügung steht. Dadurch entstehen Probleme bei der Schülerbeförderung von Börßum nach Wolfenbüttel und Braunschweig, und auch für die übrigen Fahrgäste sind damit Nachteile verbunden.

Die Einbindung eines zusätzlichen Zuges in der „fehlenden“ früheren Zeitlage wird dringend empfohlen.

 

Zu möglichen Neuausrichtungen bzw. Verbesserungsmöglichkeiten im ÖSPV wird nachfolgend Bezug genommen:

 

 

Buslinie Börßum (Bahnhof) – Bornum – Kissenbrück – Neindorf – Wolfenbüttel

 

Auf dieser Relation fährt die Buslinie 751 der Verkehrsbetriebe Bachstein von Montag bis Freitag zweistündlich. Das Angebot wird auf dem Abschnitt Kissenbrück – Wolfenbüttel durch die Linie 756 ergänzt; die Linien haben aber nach Wolfenbüttel unterschiedliche Linienwege (751 über Hedwigsburg, Ohrum; 756 über Neindorf, Klein Denkte). Samstags ist das Angebot stark eingeschränkt und wird auch mit Linien- und Anruf-Sammeltaxen durchgeführt. Auch hier ergänzen sich die Linien 751 und 756, stellen aber nicht eine Achsenbedienung in dem Umfang sicher, wie sie auf RegioBussen vorgesehen ist.

An Sonn und Feiertagen fahren auf beiden Linien nur Anruf-Sammeltaxen.

Die Linie 751 fährt zwar auf dem Abschnitt Börßum – Kissenbrück – Wolfenbüttel räumlich parallel zur Schienenstrecke RB 42/43, tatsächlich handelt es sich aber nicht um einen Parallelverkehr, weil die Schienenverbindung zwischen Börßum und Wolfenbüttel keine Halte hat und für diese Orte eine Busbedienung erforderlich ist.

Um die Abendbedienung auf einen Angebotsumfang wie bei RegioBussen zu bringen, werden zusätzliche Fahrten empfohlen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass vorher genau zu überlegen ist, ob und wie die Angebote der Linien 751 und 756 besser koordiniert werden können. Da Börßum über eine Schienenanbindung verfügt, ist die Bedienung der übrigen Orte wichtiger; für Börßum wird eine Anbindung an den Bahnhof dringend empfohlen. Ferner ist eine Anbindung der Ortschaften mit östlicher Ausrichtung im Samtgemeindegebiet (Bornum, Achim, Kalme, Seinstedt) an den Schienenverkehr wichtig. Um einen Anschluss an die Züge Richtung Braunschweig bzw. Vienenburg zu realisieren, wäre auch hier eine kurze Taktfrequenz wünschenswert. Daneben könnte z.B. auch samtgemeindeübergreifend den Ortschaften Klein und Groß Biewende und Timmern eine Anbindung an die Schienenverbindung ermöglicht werden, so dass entweder in Börßum an die Bahn oder in Kissenbrück oder Remlingen an eine Buslinie der Anschluss hergestellt werden kann.

 

 

Problematischer stellt sich die ÖPNV-Anbindung - westlich des Oderwaldes -  in  den Gemeinden Flöthe und Cramme dar.

 

Dieser Teil der Samtgemeinde Oderwald verfügt nicht über eine ÖPNV-Verbindung zum zugeordneten Grundzentrum Börßum. Allerdings ist die dorthin gerichtete Mobilität sehr gering, so dass eine Busverbindung über Heiningen nach Börßum erfahrungsgemäß auch nicht nachgefragt wird.

 

Die Mobilität aus Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme ist stark auf Salzgitter und Wolfenbüttel ausgerichtet. Die Verbindung nach Salzgitter-Lebenstedt wird über die Buslinie 607 der KVG Braunschweig von Klein Flöthe über Cramme nach Salzgitter-Lebenstedt bzw. Wolfenbüttel abgewickelt. Die Linie bietet hauptsächlich Fahrten zwischen Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme und Salzgitter-Lebenstedt. In Wolfenbüttel-Leinde haben diese Fahrten Anschluss an die RegioBus-Linie 630 von/nach Wolfenbüttel, so dass die Kreisstadt mit kurzer Umsteigezeit zu erreichen ist. Über einige direkte Fahrten und diese Verknüpfung wird von Montag bis Freitag auch die Schülerbeförderung von/nach Wolfenbüttel sichergestellt.

Samstags werden ausschließlich Anruf-Linientaxi-Fahrten zwischen Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme und Salzgitter-Lebenstedt durchgeführt, die in Wolfenbüttel-Leinde mit der RegioBus-Linie 630 verknüpft sind. An Sonn- und Feiertagen gibt es auf der Linie 607 keinen Verkehr.

 

Sinnvoll erscheint eine bessere Anbindung an Salzgitter-Bad. Diese erfolgt derzeit auf niedrigem Niveau über die Verknüpfung der Linie 607 mit den Linien 603, 610 oder 612 der KVG Braunschweig an verschiedenen Umsteigepunkten. Diese Verknüpfungen sind unübersichtlich und sollten zugunsten einer klaren und an allen Verkehrstagen einheitlichen Verknüpfung z. B. in Salzgitter-Flachstöckheim oder -Lobmachtersen aufgegeben werden.

 

Für die Kunden am besten wäre eine direkte Verbindung nach Salzgitter-Bad, die allerdings höhere Kosten verursachen würde.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel „profitiert“ derzeit dadurch, dass die Stadt Salzgitter die Linien 603 und 607 gegenüber der KVG Braunschweig finanziert. Es wäre wünschenswert, wenn der Landkreis Wolfenbüttel, gemeinsam mit der Stadt Salzgitter über eine bessere Anbindung des Bereichs Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme an Salzgitter zu sprechen und auch eine Finanzierung zu prüfen. Außerdem wird empfohlen, in diesem Zusammenhang über die Schülerbeförderung von Wolfenbüttel nach Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme am Nachmittag zu sprechen, um die Busbedienung zu verbessern.

 

Eine Ausweitung der Bedienung nach Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt an den Verkehrstagen von Montag bis Freitag, und vor allem samstags und an Sonn- und Feiertagen wird empfohlen. Das könnte an den Wochenenden durch Anruf-Linientaxi- oder Anrufbusfahrten erfolgen.

Vor allem samstags sind einige zusätzliche Fahrten auf der Linie 607 zwischen Klein Flöthe und Leinde sinnvoll, um durch Anschlüsse an die RegioBus-Linie 630 Verbindungen aus/nach Wolfenbüttel zu ermöglichen. Sonntags sollte eine Grundbedienung erfolgen. Gemeinsam mit der Stadt Salzgitter und der KVG könnte geprüft werden, ob einzelne ALT- oder Anrufbusfahrten der Linie 607 bis Salzgitter-Lebenstedt oder bis Wolfenbüttel verlängert werden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der vorgetragenen Stellungnahme zum Nahverkehrsplan 2016 wird zugestimmt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: