Sachverhalt:
Die Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr sind gem. § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes
verpflichtet, für einen Zeitraum von jeweils
fünf Jahren einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Zentraler Akteur
ist der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) als Aufgabenträger für den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er stellt den Nahverkehrsplan (NVP) als
zentrales Steuerungsinstrument für die Entwicklung des ÖPNV in der Region
Braunschweig auf.
Der Nahverkehrsplan gibt Standards für Angebot
und Marketing vor, die die Verkehrsunternehmen in der Fahrplangestaltung
umsetzen; Zuwendungen für den Bau von Verkehrsanlagen und Vereinbarungen mit
den Verkehrsunternehmen werden auf Basis des NVP entschieden.
Nach § 8 Abs. 3 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bildet der NVP den Rahmen für die
Entwicklung des ÖPNV. Bei der Aufstellung des NVP haben die
Nahverkehrsunternehmen mitzuwirken, die Verbandsglieder sind zu beteiligen.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind
die Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlicher
Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) zuständig.
Grundsätze und Ziele des NVP gemäß § 2 des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG):
- Verkehre sollen im Interesse verträglicher
Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit vom motorisierten
Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel verlagert werden.
- Bei der Ausgestaltung des ÖPNV im Rahmen der
Aufstellung des NVP soll eine
ausreichende Bedienung mit Verkehrsleistungen
im ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge sichergestellt werden.
- Dem
Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV soll gegenüber Maßnahmen für den
motorisierten Individualverkehr der Vorrang eingeräumt werden, sofern der Nutzen dieser Maßnahmen bei
gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.
- Bei der Ausgestaltung des ÖPNV ist insbesondere
zu berücksichtigen, dass sich
das Bedienungsangebot nach den Bedürfnissen
der Bevölkerung richten soll, sichere und leichte Übergänge vom
Individualverkehr auf den ÖPNV anzustreben sind, bei Fahrzeugen und
Verkehrsanlagen bestimmte Anforderungen beachtet und generell den Belangen von
Frauen angemessen Rechnung getragen werden soll.
Zielvorstellungen des ZGB zur Ausgestaltung
des ÖPNV:
- Nach den Vorgaben des PBefG ist für die
Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen. Daher sind bei allen Planungen die besonderen Ansprüche von in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. So sind
Neu- bzw. Umbauten von Bahnstationen im Rahmen des Projektes Niedersachsen ist
am Zug III barrierefrei herzustellen.
- Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit
ÖPNV-Leistungen
- Attraktivitätssteigerung durch direkt
geführte, umsteigefreie Verbindungen, um eine wettbewerbsgerechte Mobilitätsalternative
zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu ermöglichen
- Reduzierung der Wartezeiten für die
ÖPNV-Kunden an den Abfahrtzugangsstellen
- Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung und
Erhöhung der Fahrplanstabilität im Verkehrswegenetz
Das regionale ÖPNV-Angebot des
Zweckverbandsgebietes ist in drei Bedienungsebenen eingeteilt:
Bedienungsebene 1: Versorgungsfunktion von
Oberzentren für verkehrlich zugeordnete Mittelzentren (ggfls. Austauschfunktion
von Oberzentren und Mittelzentren)
Bedienungsebene 2: Versorgungsfunktion von
Oberzentren und Mittelzentren für verkehrlich zugeordnete Grundzentren (ggfls.
Austauschfunktion von Grundzentren untereinander)
Bedienungsebene 3: Versorgungsfunktion von
Ober-, Mittel- und Grundzentren für verkehrlich zugeordnete Gemeinde oder
Gemeindeteile als zwischengemeindliche Verbindung bzw. Versorgungsfunktion
innergemeindlicher Zentralitäten (ggfls. Austauschfunktion von Gemeinden oder
Gemeindeteilen untereinander)
Maßnahmenvorschläge und ergänzende Hinweise
für das Gebiet der Samtgemeinde Oderwald:
In der Mobilitätsuntersuchung der WVI aus dem
Jahr 2010 wurden die Verkehrsströme im Großraum Braunschweig ermittelt. Bereits
seinerzeit wurde festgestellt, dass es in der Samtgemeinde Oderwald
bemerkenswerte Verkehrsbeziehungen (5.000 bis 9.999 Personenfahrten pro Tag in
beide Richtungen in der Kernwoche Dienstag bis Donnerstag) gibt.
In der näheren Betrachtung wird bei den
Entwicklungs- und Verbesserungspotentialen zwischen dem SPNV und dem ÖSPV
differenziert.
Der SPNV auf dem Samtgemeindegebiet wird
ausschließlich durch die Bahnlinien RB 42 und 43 auf dem Streckennetz
Braunschweig – Wolfenbüttel – Vienenburg/Bad Harzburg – Goslar abgedeckt. Beide
RB-Linien sind ein wichtiges Element der o.g. Bedienungsebene 1 und derzeit mit
einem Stundentakt versehen.
Durch den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 und
der Übernahme durch den neuen Betreiber Erixx sind folgende Defizite zu
verzeichnen:
Auf dem Abschnitt Schladen –Börßum –
Wolfenbüttel spielt die Schülerbeförderung eine bedeutende Rolle. Seit dem o.g.
Fahrplanwechsel fahren nur noch die Taktzüge, so dass in der Relation (Goslar –
Vienenburg –) Schladen – Börßum – Wolfenbüttel – Braunschweig der frühere Zug
um 06:27 Uhr ab Goslar, bzw. 06:50 Uhr ab Schladen und 06:54 Uhr ab Börßum
nicht mehr zur Verfügung steht. Dadurch entstehen Probleme bei der
Schülerbeförderung von Börßum nach Wolfenbüttel und Braunschweig, und auch für
die übrigen Fahrgäste sind damit Nachteile verbunden.
Die Einbindung eines zusätzlichen Zuges in der
„fehlenden“ früheren Zeitlage wird dringend empfohlen.
Zu möglichen Neuausrichtungen bzw.
Verbesserungsmöglichkeiten im ÖSPV wird nachfolgend Bezug genommen:
Buslinie Börßum (Bahnhof) – Bornum –
Kissenbrück – Neindorf – Wolfenbüttel
Auf dieser Relation fährt die Buslinie 751 der
Verkehrsbetriebe Bachstein von Montag bis Freitag zweistündlich. Das Angebot
wird auf dem Abschnitt Kissenbrück – Wolfenbüttel durch die Linie 756 ergänzt;
die Linien haben aber nach Wolfenbüttel unterschiedliche Linienwege (751 über
Hedwigsburg, Ohrum; 756 über Neindorf, Klein Denkte). Samstags ist das Angebot
stark eingeschränkt und wird auch mit Linien- und Anruf-Sammeltaxen
durchgeführt. Auch hier ergänzen sich die Linien 751 und 756, stellen aber
nicht eine Achsenbedienung in dem Umfang sicher, wie sie auf RegioBussen
vorgesehen ist.
An Sonn und Feiertagen fahren auf beiden
Linien nur Anruf-Sammeltaxen.
Die Linie 751 fährt zwar auf dem Abschnitt
Börßum – Kissenbrück – Wolfenbüttel räumlich parallel zur Schienenstrecke RB
42/43, tatsächlich handelt es sich aber nicht um einen Parallelverkehr, weil
die Schienenverbindung zwischen Börßum und Wolfenbüttel keine Halte hat und für
diese Orte eine Busbedienung erforderlich ist.
Um die Abendbedienung auf einen Angebotsumfang
wie bei RegioBussen zu bringen, werden zusätzliche Fahrten empfohlen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass vorher genau zu überlegen ist, ob und
wie die Angebote der Linien 751 und 756 besser koordiniert werden können. Da
Börßum über eine Schienenanbindung verfügt, ist die Bedienung der übrigen Orte
wichtiger; für Börßum wird eine Anbindung an den Bahnhof dringend empfohlen.
Ferner ist eine Anbindung der Ortschaften mit östlicher Ausrichtung im
Samtgemeindegebiet (Bornum, Achim, Kalme, Seinstedt) an den Schienenverkehr
wichtig. Um einen Anschluss an die Züge Richtung Braunschweig bzw. Vienenburg
zu realisieren, wäre auch hier eine kurze Taktfrequenz wünschenswert. Daneben
könnte z.B. auch samtgemeindeübergreifend den Ortschaften Klein und Groß Biewende
und Timmern eine Anbindung an die Schienenverbindung ermöglicht werden, so dass
entweder in Börßum an die Bahn oder in Kissenbrück oder Remlingen an eine
Buslinie der Anschluss hergestellt werden kann.
Problematischer stellt sich die ÖPNV-Anbindung
- westlich des Oderwaldes - in den Gemeinden Flöthe und Cramme dar.
Dieser Teil der Samtgemeinde Oderwald verfügt
nicht über eine ÖPNV-Verbindung zum zugeordneten Grundzentrum Börßum.
Allerdings ist die dorthin gerichtete Mobilität sehr gering, so dass eine
Busverbindung über Heiningen nach Börßum erfahrungsgemäß auch nicht nachgefragt
wird.
Die Mobilität aus Klein Flöthe, Groß Flöthe
und Cramme ist stark auf Salzgitter und Wolfenbüttel ausgerichtet. Die
Verbindung nach Salzgitter-Lebenstedt wird über die Buslinie 607 der KVG
Braunschweig von Klein Flöthe über Cramme nach Salzgitter-Lebenstedt bzw.
Wolfenbüttel abgewickelt. Die Linie bietet hauptsächlich Fahrten zwischen Klein
Flöthe, Groß Flöthe und Cramme und Salzgitter-Lebenstedt. In Wolfenbüttel-Leinde
haben diese Fahrten Anschluss an die RegioBus-Linie 630 von/nach Wolfenbüttel,
so dass die Kreisstadt mit kurzer Umsteigezeit zu erreichen ist. Über einige
direkte Fahrten und diese Verknüpfung wird von Montag bis Freitag auch die
Schülerbeförderung von/nach Wolfenbüttel sichergestellt.
Samstags werden ausschließlich
Anruf-Linientaxi-Fahrten zwischen Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme und
Salzgitter-Lebenstedt durchgeführt, die in Wolfenbüttel-Leinde mit der
RegioBus-Linie 630 verknüpft sind. An Sonn- und Feiertagen gibt es auf der
Linie 607 keinen Verkehr.
Sinnvoll erscheint eine bessere Anbindung an
Salzgitter-Bad. Diese erfolgt derzeit auf niedrigem Niveau über die Verknüpfung
der Linie 607 mit den Linien 603, 610 oder 612 der KVG Braunschweig an
verschiedenen Umsteigepunkten. Diese Verknüpfungen sind unübersichtlich und
sollten zugunsten einer klaren und an allen Verkehrstagen einheitlichen
Verknüpfung z. B. in Salzgitter-Flachstöckheim oder -Lobmachtersen aufgegeben
werden.
Für die Kunden am besten wäre eine direkte
Verbindung nach Salzgitter-Bad, die allerdings höhere Kosten verursachen würde.
Der Landkreis Wolfenbüttel „profitiert“
derzeit dadurch, dass die Stadt Salzgitter die Linien 603 und 607 gegenüber der
KVG Braunschweig finanziert. Es wäre wünschenswert, wenn der Landkreis
Wolfenbüttel, gemeinsam mit der Stadt Salzgitter über eine bessere Anbindung
des Bereichs Klein Flöthe, Groß Flöthe und Cramme an Salzgitter zu sprechen und
auch eine Finanzierung zu prüfen. Außerdem wird empfohlen, in diesem
Zusammenhang über die Schülerbeförderung von Wolfenbüttel nach Klein Flöthe,
Groß Flöthe und Cramme am Nachmittag zu sprechen, um die Busbedienung zu
verbessern.
Eine Ausweitung der Bedienung nach
Wolfenbüttel und Salzgitter-Lebenstedt an den Verkehrstagen von Montag bis
Freitag, und vor allem samstags und an Sonn- und Feiertagen wird empfohlen. Das
könnte an den Wochenenden durch Anruf-Linientaxi- oder Anrufbusfahrten
erfolgen.
Vor allem samstags sind einige zusätzliche Fahrten auf der Linie 607 zwischen Klein Flöthe und Leinde sinnvoll, um durch Anschlüsse an die RegioBus-Linie 630 Verbindungen aus/nach Wolfenbüttel zu ermöglichen. Sonntags sollte eine Grundbedienung erfolgen. Gemeinsam mit der Stadt Salzgitter und der KVG könnte geprüft werden, ob einzelne ALT- oder Anrufbusfahrten der Linie 607 bis Salzgitter-Lebenstedt oder bis Wolfenbüttel verlängert werden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgetragenen
Stellungnahme zum Nahverkehrsplan 2016 wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: