Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SG-IX/018/2011
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfüllt die Samtgemeinde die Aufgabe der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Gemeinde Heiningen beantragt eine gemeindeeigene Kleingartenfläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln. Die betroffene Fläche befindet sich südlich der Straße „Am Inselteich“ (s. Anlage 1).

 

Des Weiteren ist in der Gemeinde Heiningen beabsichtigt, den Waldfriedhof mit in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und darzustellen (s. Anlage 2).

 



Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    51110-751110-443100              51110-751110-743100

Mittel stehen zur Verfügung:     ja

Gesamtausgaben:                    ca. 5.000,00 €

Jährliche Folgekosten:             keine

Jährliche Abschreibungen:      keine