Defizitausgleich.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 28.05.2015 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2014 ein Defizit von 5.116,76 € besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband den Defizitausgleich seitens der Samtgemeinde Oderwald in voller Höhe.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig. Hierzu verweise ich auf die Verwaltungsvorlage SG-IX/326/2015.
Das Produktsachkonto 55310.431800 wurde für das Haushaltsjahr 2015 mit insgesamt 3.000,00 € beplant. Hiervon stehen zurzeit 2.812,82 € zur Verfügung. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen auf dem Produktsachkonto 55310.346100 (sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte) ausgeglichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich in Höhe von 5.116,76 €.
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Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310.431800 55310.731800
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: 5.116,76 €
Jährliche Folgekosten: -/-
Jährliche Abschreibungen: -/-