Betreff
Friedhof Dorstadt;
Defizitausgleich.
Vorlage
SG-IX/332/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 28.05.2015 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2014 ein Defizit von 5.116,76 € besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband den Defizitausgleich seitens der Samtgemeinde Oderwald in voller Höhe.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig. Hierzu verweise ich auf die Verwaltungsvorlage SG-IX/326/2015.

 

Das Produktsachkonto 55310.431800 wurde für das Haushaltsjahr 2015 mit insgesamt 3.000,00 € beplant. Hiervon stehen zurzeit 2.812,82 € zur Verfügung. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen auf dem Produktsachkonto 55310.346100 (sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte) ausgeglichen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich in Höhe von 5.116,76 €.

 

·         Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    55310.431800                               55310.731800

Mittel stehen zur Verfügung:       nein

Gesamtausgaben:                      5.116,76 €

Jährliche Folgekosten:                -/-

Jährliche Abschreibungen:         -/-