Antrag auf Bezuschussung einer neuen Einfriedung.
Sachverhalt:
Die kath. Kirchengemeinde St. Petrus teilte mit Schreiben vom 28.05.2015 mit, dass der Zaun des Friedhofes in Dorstadt abgängig ist und dringend erneuter werden muss. Zurzeit liegt der Kirchengemeinde ein Angebot in Höhe von 14.161,00 € vor. Für die entstehenden Kosten beantragt diese daher einen Zuschuss seitens der Samtgemeinde Oderwald für diese Baumaßnahme.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig. Hierzu verweise ich auf die Verwaltungsvorlage SG-IX/326/2015.
Mittel für die Bezuschussung stehen nach dem zu erwartenden Defizit nicht zur Verfügung. Auf dem Produktsachkonto 55310.346100 (sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte) sind allerdings Mehreinnahmen durch den Ruheforst in Heiningen zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Dem Rendant für die Katholischen Kirchengemeinden im
Dekanatsteil Wolfenbüttel, Harztorwall 2, 38300 Wolfenbüttel, wird für die
Erneuerung der Einfriedung des Friedhofes in Dorstadt ein Zuschuss in Höhe von € gewährt.
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Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310.431800 55310.731800
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: max. 9.440,67 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: