Betreff
Friedhof Dorstadt;
Antrag auf Bezuschussung einer neuen Einfriedung.
Vorlage
SG-IX/333/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die kath. Kirchengemeinde St. Petrus teilte mit Schreiben vom 28.05.2015 mit, dass der Zaun des Friedhofes in Dorstadt abgängig ist und dringend erneuter werden muss. Zurzeit liegt der Kirchengemeinde ein Angebot in Höhe von 14.161,00 € vor. Für die entstehenden Kosten beantragt diese daher einen Zuschuss seitens der Samtgemeinde Oderwald für diese Baumaßnahme.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig. Hierzu verweise ich auf die Verwaltungsvorlage SG-IX/326/2015.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen nach dem zu erwartenden Defizit nicht zur Verfügung. Auf dem Produktsachkonto 55310.346100 (sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte) sind allerdings Mehreinnahmen durch den Ruheforst in Heiningen zu erwarten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Rendant für die Katholischen Kirchengemeinden im Dekanatsteil Wolfenbüttel, Harztorwall 2, 38300 Wolfenbüttel, wird für die Erneuerung der Einfriedung des Friedhofes in Dorstadt ein Zuschuss in Höhe von                                                                                                   gewährt.

 

·         Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    55310.431800                               55310.731800

Mittel stehen zur Verfügung:       nein

Gesamtausgaben:                      max. 9.440,67 €

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: