Werksleitung.
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 02.02.2011 beschlossen, die Werksleitung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung dem Verwaltungsfachangestellten Herrn Maic Biehl und die Stellvertretung dem Verwaltungsfachangestellten Herrn Dirk Hasselmann zu übertragen.
Da Herr Hasselmann ab dem 01.04.2015 aus dem Dienst der Samtgemeinde Oderwald ausgeschieden ist, ist die Funktion der stellv. Werksleitung für die Eigenbetriebe neu zu regeln.
Die umgehend ausgeschriebene Nachbesetzung
der Fachbereichsleitung konnte aufgrund von arbeitsrechtlichen
Kündigungsfristen erst zum 01.08.2015 tatsächlich neu besetzt werden. Für die
Zeit 01.08.2015 bis zur Entscheidung des Rates der Samtgemeinde Oderwald hat
der Samtgemeindebürgermeister den Verwaltungsfachangestellten Thomas Rosentahl
kommisarisch als stellv. Werksleitung eingesetzt. Herr Rosenthal besitzt die
fachliche Eignung und Kompetenz für die Aufgabenfunktion.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Hasselmann wird ab dem
31.03.2015 rückwirkend von den Aufgaben der stellvertretenden Werksleitung
entbunden.
- Die stellvertretende Werksleitung wird
mit Wirkung ab dem 01.08.2015
rückwirkend von dem Verwaltungsangestellten Herrn Thomas Rosenthal
wahrgenommen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: