Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Erbbrinksweg" in der Gemeinde Börßum Ortsteil Seinstedt;
Satzungsentwurf nebst Begründung;
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung d. Behörden/Träger öffentl. Belange gem.§ 4
Vorlage
B-XVII/182/2015
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der bisherige Kinderspielplatz in Seinstedt befand sich auf dem Gelände des Pfarrhauses. Der Verkauf des Grundstückes durch die Ev.-luth. Kirche hatte zur Folge, dass der Kinderspielplatz zurückgebaut werden musste.

Daher ist es notwendig den Kinderspielplatz auf einem anderen Grundstück zu etablieren.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 13.07.2015 beschlossen, dass der Kinderspielplatz in Seinstedt auf dem Flurstück 35/15, Flur 1, im Bereich des Bebauungs- planes „Am Erbbrinksweg“ angelegt wird.

Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Börßum den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ im Ortsteil Seinstedt gefasst.

 

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.

 

Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·         Der sich aus der Anlage 1 ergebende Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinsted sowie die dazu gehörende Begründung wird gebilligt.

·         Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 abgesehen.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, den sich aus der Anlage 1 ergebenden Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinstedt sowie die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, durchzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: