Satzungsentwurf nebst Begründung;
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung d. Behörden/Träger öffentl. Belange gem.§ 4
Sachverhalt:
Der bisherige Kinderspielplatz in Seinstedt befand sich auf dem Gelände des Pfarrhauses. Der Verkauf des Grundstückes durch die Ev.-luth. Kirche hatte zur Folge, dass der Kinderspielplatz zurückgebaut werden musste.
Daher ist es notwendig den Kinderspielplatz auf einem anderen Grundstück zu etablieren.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am
13.07.2015 beschlossen, dass der Kinderspielplatz in Seinstedt auf dem
Flurstück 35/15, Flur 1, im Bereich des Bebauungs- planes „Am Erbbrinksweg“
angelegt wird.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Börßum den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ im Ortsteil Seinstedt gefasst.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Der sich aus der Anlage 1 ergebende Entwurf
der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“
der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinsted sowie die dazu gehörende Begründung wird
gebilligt.
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Von der
frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 abgesehen.
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Die
Verwaltung wird beauftragt, den sich aus der Anlage 1 ergebenden Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinstedt sowie
die dazu gehörende Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt
werden kann, durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: