Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß §
58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 11 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.424.900,00
€ ab und weist einen Gewinn von 213.200,00 € aus. In diesem Jahresüberschuss
ist der Betrag von € 202.000,00 (Auflösung der Ertragszuschüsse)
enthalten. Der Jahresabschluss 2010 in der Erfolgsplanung weist einen Gewinn
von € 93.945,22 aus. Der Erfolgsplan entspricht in den Einnahmen und Ausgaben
der vom Rat der Samtgemeinde Oderwald 10.11.2010 erarbeiteten
Gebührenbedarfsberechnung.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
€ 751.000,00 ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von € 358.000,00 €
vor.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung 2012 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2012 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu beschließen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: