Sachverhalt:
Im Zuge von Umbaumaßnahmen im und am Dorfgemeinschaftshaus in Bornum
wurden Gespräche mit der ev. Kirchengemeinde Bornum geführt eine gemeinsame
Umgestaltung des Vorplatzes und der Zuwegung durchzuführen. Aufgrund des hohen
Kostenanteils der Kirchengemeinde ist eine Beteiligung dieser nicht möglich.
Bei einem Ortstermin des
Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum am
13.10.2014 wurde auf zwei „Ursprungsvarianten“ –Bau einer Rampe entlang des
DGH`s (Vorschlag A)- und –Anhebung der Zufahrt am DGH(Vorschlag B)-
zurückgegriffen.
In der Ratssitzung der Gemeinde Börßum am 08.12.2014 wurde nach
ausführlicher Beratung der Beschluss gefasst für beide Vorschläge ein Ing.-Büro
für die Durchführung einer neuen Kostenschätzung zu beauftragen. In diese
Kostenschätzung ist die Erneuerung des Regenwasserkanals mit einzubeziehen.
Inzwischen liegt die Vorplanung einschließlich der Kostenschätzungen des
Ing.-Büros Damer + Partner, Vienenburg, vor.
Die Vorplanung beinhaltet die Neuplanung des Regenwasserkanals in
klassischer Bauweise mit neuen Kontrollschächten, einschl. der
Anschlussleitungen von den Straßenabläufen und Fallrohren.
Für die Herstellung des behindertengerechten Zugangs wurde die Anlage
einer Behindertenrampe in zwei Varianten untersucht.
Variante 1 Herstellung der Rampe in den „Osteingang“ des DGH´s 66.500,00
€ / brutto.
Variante 2 Herstellung
einer Rampe entlang der Ostseite an den Haupteingang – 62.500,00 € / brutto.
Beschlussvorschlag:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung
gebeten, ob eine Maßnahme wie vom Ing.-Büro Damer + Partner, Vienenburg,
erarbeitet, beauftragt wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: rd. 70.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: