Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2014 gibt es die Stelle der Ortsjugendpflege für den Jugendraum in Achim.
Der bisherigen Ortsjugendpflegerin ist es ab sofort aus privaten Gründen leider nicht mehr möglich ihr Amt auszuüben und hat dieses in einer E-Mail vom 13.09.2015 mitgeteilt.
Herr Cedric Reiner, Achim, hat sich bereiterklärt dieses Amt zukünftig auszuführen. Herr Reiner ist im Besitz der Juleica-Card (Jugendleiterausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit).
Da der bisherigen Ortsjugendpflegerin für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00 gezahlt wurde, schlage ich vor, diese auch dem neuen Ortsjugendpfleger zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Das Amt des Ortsjugendpflegers wird rückwirkend ab dem
01.10.2015 an Herrn Cedric Reiner, Achimer Straße 3A, Börßum OT Achim,
übertragen.
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Herrn Cedric Reiner, Achim, wird für seine Tätigkeit
als ehrenamtlicher Ortsjugendpfleger eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 100,00 € gewährt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36610.442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: 1.200,00
€/Jahr
Jährliche Abschreibungen: