Sachverhalt:
Die Heizungsfirma HLF, Goslar, welche für die Wartungsarbeiten für das o. g. Objekt zuständig ist, hat bei ihren Arbeiten festgestellt, dass das vorhandene Abgassystem an der Heizungsanlage defekt ist. Die Reparaturkosten belaufen sich auf € 1.792,20 (inkl. Mwst.).
Das Abgassystem ist aus Aluminium. Die Fachfirma hat der Verwaltung geraten eine gesamte Erneuerung des Abgassystems vorzunehmen, da das vorhandene Heizgerät aus dem Jahr 1997 stammt (Baujahr) und die Gefahr besteht, dass aufgrund höherer Abgastemperaturen das Kunststoffrohr vorzeitig altert.
Ein Angebot für die Erneuerung liegt der Verwaltung ebenfalls vor und liegt bei
€ 8.877,07. Finanzielle Mittel hierfür liegen im Haushalt nicht vor.
Des Weiteren muss vor einer Erneuerung eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden, da es sich um eine komplette Erneuerung einer Heizungsanlage handelt und keine Unterhaltungsmaßnahme ist.
Beschlussvorschlag:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung
gebeten, ob eine Reparatur zum Angebotsendpreis in Höhe von € 1.792,20 [inkl.
Mwst.) durch die Fa. HLF GmbH, Magdeburger Kamp 1, 38644 Goslar, oder eine
beschränkte Ausschreibung für eine Erneuerung der Heizungsanlage durchgeführt
werden soll.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
11170.421100
Mittel stehen zur Verfügung: ja (für eine Reparatur)
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: