Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 11 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 628.100,00
ab und weist einen Gewinn von € 12.000,00 aus. In diesem Jahresüberschuss ist
der Betrag von € 10.000,00 (Auflösung der Ertragszuschüsse) enthalten. Der
Jahresabschluss 2010 weist einen Verlust in Höhe von € 17.489,55 aus. Der
Erfolgsplan entspricht in den Einnahmen und Ausgaben der am 10.11.2010 erarbeiteten
Gebührenbedarfsberechnung.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
€ 559.700,00 ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von € 413.200,00
vor.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2012
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2012 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: