In den Überlassungsverträgen zwischen den Vereinen und der
Gemeinde Börßum zu den o. g. Objekten wurde die Regelung getroffen, dass die
Einnahmen, welche durch das zur Verfügung stellen an Dritte erzielt wird, bei
den Vereinen verbleibt. Des Weiteren wurde hierzu vereinbart, dass über die
erzielten Einnahmen und entstandenen Ausgaben eine jährliche Abrechnung
erstellt wird, die der Gemeinde Börßum offenzulegen ist.
Die Abrechnungen welche der Verwaltung vorliegen sind als
Anlage zu dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung:
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: