Betreff
Überlassungsverträge mit den Sportheimen und Dorfgemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Börßum; Abrechnung 2014.
Vorlage
B-XVII/192/2015
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

In den Überlassungsverträgen zwischen den Vereinen und der Gemeinde Börßum zu den o. g. Objekten wurde die Regelung getroffen, dass die Einnahmen, welche durch das zur Verfügung stellen an Dritte erzielt wird, bei den Vereinen verbleibt. Des Weiteren wurde hierzu vereinbart, dass über die erzielten Einnahmen und entstandenen Ausgaben eine jährliche Abrechnung erstellt wird, die der Gemeinde Börßum offenzulegen ist.

 

Die Abrechnungen welche der Verwaltung vorliegen sind als Anlage zu dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:         

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: