Betreff
Fördermittel für den Einbruchschutz.
Vorlage
B-XVII/194/2015
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat darüber informiert, dass mit dem Beschluss zum Nachtragshalt 2015 im Bundeshaushalt nun für die Jahre 2015 bis 2017 je 10 Millionen Euro für den besseren Einbruchschutz bereitstehen, die als Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ vergeben werden sollen. Details stehen im Programm noch nicht fest.

Die Fördermittel sollen bereits ab Herbst 2015 zur Verfügung stehen.

Als Voraussetzung für die Zuschüsse könnte eine Mindestsumme für die Investition in einbruchsicheren Türen, Schlösser oder Fenster in Höhe von 500 € festgelegt werden. 20 % der Gesamtsumme würden gefördert, der maximale Zuschuss betrage 1.500 €. Eine Voraussetzung sei, dass der KfW vor Baubeginn mindestens zwei Angebote vorgelegt werden, beziehungsweise ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma.

 

Weitere Infos können auf folgender Homepage eingesehen werden:

 

http://www.dstgb.de/dstg/Homepage/Schwerpunkte/Sicherheit%20und%20Kommunen/

 

Da es in der Vergangenheit des Öfteren zu Einbrüchen in der Kindertagesstätte Börßum gekommen ist, ist zu überlegen diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen.

 

Entsprechende Mittel müssen dann im Haushalt 2016 Berücksichtigung finden.

 


Beschlussvorschlag:

 

·        Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob Maßnahmen zum Einbruchschutz in der vorgestellten Version weiterverfolgt werden sollen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:         

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: