Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 645.000,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.500,00 € aus. In diesem
Jahresüberschuss ist der Betrag von 9.000,00 € (Auflösung der Ertragszuschüsse)
enthalten.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
270.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 118.000,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 110.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2016
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen