Betreff
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald für das Jahr 2016
Vorlage
SG-IX/351/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 645.000,00 € ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.500,00 € aus. In diesem Jahresüberschuss ist der Betrag von 9.000,00 € (Auflösung der Ertragszuschüsse) enthalten.

 

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 270.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 118.000,00 € vor.

 

Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 110.000,00 € vorgesehen.

 

Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen  zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2016 wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         den Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Erfolgsplan                                    Finanzplan

                                                    verschiedene                                 verschiedene