Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2015.
Vorlage
SG-IX/354/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei dem Projekt „Oderwald sozial“, das künftig in das Projekt „Dorfregion“ eingebunden werden soll  In den  Produkten „Grundschulen“ sind ebenfalls verschiedene umfangreiche Ansatzänderungen erforderlich. Auf eine Darstellung der konkreten Veränderungen bezogen auf die 4 Teilhaushalte wurde verzichtet. Auf die zusätzlichen Investitionsveranschlagungen (Feuerwehrfahrzeug Börßum, Mühlenweg 34 u.a.) sowie die daraus resultierende Erhöhung des Kreditbedarfes wird hingewiesen.

 

Die Veränderungen sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Die Haushaltsplanung ist weiterhin defizitär. Für das Haushaltsjahr 2015 entsteht ein Ergebnisverlust in Höhe von € 125.100,00. Die mittelfristige Finanzplanung wurde bewusst nicht angepasst. In absehbarer Zeit (4. Quartal 2015 oder mit Mittelübertragung im 1. Quartal 2016) wird die Aufnahme von Kreditmitteln in Höhe von rd. 2,0 Mio. € für den Umbau des Bahnhofsgebäudes zum künftigen Verwaltungsgebäude erforderlich. Über diese Kredithöhe liegt eine Kreditzusage der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) vor. Ich weise auf die künftige Deckung für den Schuldendienst (nur Zinsaufwendungen) und die Abschreibungen für das neue Verwaltungsgebäude, die im Grundsatz durch die Mitgliedsgemeinden erfüllt werden sollten, hin. Hierfür wird ab dem Haushaltsjahr 2016 eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage im deckungsrelevanten Volumen empfohlen. Ich stelle fest, dass die Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen bezogen auf den positiven Verlauf der steigenden Schlüsselzuweisungen (Finanzausgleich) weiter anhält. Dennoch ist ein Haushaltsausgleich erst ab 2018 planerisch möglich. Dieser Weg hin zum Haushaltsausgleich wird sich nach den aktuell absehbaren allgemeinen Entwicklungen der Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2016 wohl trotz aller positiven Ertragsentwicklungen leicht verschlechtern.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: