Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es bei dem Projekt „Oderwald sozial“, das künftig in das Projekt „Dorfregion“
eingebunden werden soll In den Produkten „Grundschulen“ sind ebenfalls
verschiedene umfangreiche Ansatzänderungen erforderlich. Auf eine Darstellung
der konkreten Veränderungen bezogen auf die 4 Teilhaushalte wurde verzichtet.
Auf die zusätzlichen Investitionsveranschlagungen (Feuerwehrfahrzeug Börßum,
Mühlenweg 34 u.a.) sowie die daraus resultierende Erhöhung des Kreditbedarfes
wird hingewiesen.
Die Veränderungen sind im beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Die Haushaltsplanung ist weiterhin
defizitär. Für das Haushaltsjahr 2015 entsteht ein Ergebnisverlust in Höhe von
€ 125.100,00. Die mittelfristige Finanzplanung wurde bewusst nicht angepasst.
In absehbarer Zeit (4. Quartal 2015 oder mit Mittelübertragung im 1. Quartal
2016) wird die Aufnahme von Kreditmitteln in Höhe von rd. 2,0 Mio. € für den
Umbau des Bahnhofsgebäudes zum künftigen Verwaltungsgebäude erforderlich. Über
diese Kredithöhe liegt eine Kreditzusage der Kreditanstalt für Wideraufbau
(KfW) vor. Ich weise auf die künftige Deckung für den Schuldendienst (nur
Zinsaufwendungen) und die Abschreibungen für das neue Verwaltungsgebäude, die
im Grundsatz durch die Mitgliedsgemeinden erfüllt werden sollten, hin. Hierfür
wird ab dem Haushaltsjahr 2016 eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage im
deckungsrelevanten Volumen empfohlen. Ich stelle fest, dass die
Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen bezogen auf den positiven Verlauf
der steigenden Schlüsselzuweisungen (Finanzausgleich) weiter anhält. Dennoch
ist ein Haushaltsausgleich erst ab 2018 planerisch möglich. Dieser Weg hin zum
Haushaltsausgleich wird sich nach den aktuell absehbaren allgemeinen
Entwicklungen der Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2016 wohl trotz aller
positiven Ertragsentwicklungen leicht verschlechtern.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2015 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: