Betreff
Gebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme
Vorlage
SG-IX/355/2015
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme hat am 22. September 2015 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof in Kalme beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Einwendungen gegen die vorgelegte Gebührenordnung werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         von der Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme Kenntnis zu nehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: