Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme hat am 22. September 2015 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof in Kalme beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Einwendungen gegen die vorgelegte Gebührenordnung werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
von der Neufassung der Gebührenordnung für den
Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalme Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: