Sachverhalt:
Der Schießclub Achim e.V. hat mit Schreiben vom 22.11.2023 einen Antrag auf eine Zuwendung für die Anschaffung einer IROSA PRO flash 2.0 Lichtschießanlage für die Kinder- und Jugendabteilung gestellt.
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde Börßum für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über 500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
In diesem Fall beträgt die Fördersumme rd. 610,00 €.
Die aktuelle Schießanlage ist defekt und sollte, um den Vereinssport weiterhin aufrecht erhalten zu können, kurzfristig ausgetauscht werden. Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zugestimmt.
Das Kostenangebot umfasst eine Anlage, die an die elektronische vorhandene Meyton-Schießanlage integriert werden kann.
Nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum sollen Zuschussanträge bis zum 01.09. des Vorjahres eingereicht werden. Jedoch können nachträglich gestellte Anträge gewährt werden, wenn unvorhersehbare Umstände eingetreten sind.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag des Schießclubs Achim e.V. auf eine
Zuwendung für die Anschaffung einer IROSA PRO flash 2.0 Lichtschießanlage für
die Kinder- und Jugendabteilung wird zugestimmt.
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Die Mittel werden im Haushalt 2024 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: