Betreff
Bebauungsplan "Dorfgemeinschaftshaus Heiningen"; a) Aufstellungsbeschluss b) Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB c) Zustimmung zur Beauftragung eines Planungsbüros
Vorlage
H-XIX/032/2024
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Im Zuge der Umbaumaßnahmen des Dorfgemeinschaftshauses und Jugendzentrums wurden auch die Außenflächen neu geplant. Dies macht die Aufstellung eines Bauleitplanes erforderlich.

Außerdem soll der Kindergartencontainer, der derzeit neben der Oderwaldhalle in Börßum steht, auf dem Flurstück 15/1, Flur 15, aufgestellt werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitenden Bauleitplan) und der Bebauungspkan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Aufgrund der innerörtlichen Vorprägung soll der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit den Verfahrenserleichterungen gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt werden. Unter anderem entfallen damit die Eingriffsregelung und der Umweltbericht.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig, mit der Planung des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschaftshaus Heiningen“ zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro gute Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht.

 

Die Planungskosten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 – Bauleitplanung – berechnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Rat der Gemeinde Heiningen die Aufstellung des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschaftshaus Heiningen“ in 38312 Heiningen.

 

·         Gleichzeitig wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

 

·         Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschaftshaus Heiningen“ wird dem Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: