Betreff
Bebauungsplan "Östlich der Füllekuhle" im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum; a) Aufstellungsbeschluss b) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Zustimmung zur Beauftragung eines Planungsbüros
Vorlage
B-XIX/093/2024
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum sollen Flächen östlich der Gemeindestraße “Füllekuhle“ als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen werden (Anlage 1).

Die Ausweisung als gemischte Baufläche ermöglicht eine weitergehende Nutzung dieser Grundstücke. Insbesondere besteht die Möglichkeit im Bereich der schon vorhandenen Gärtnerei eine Erweiterung vorzunehmen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig, mit der Planung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro gute Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht.

 

Die Planungskosten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 – Bauleitplanung – berechnet. (Das Angebot des Planungsbüros Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, ist als Anlage beigefügt.)

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum.

 

·         Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

·         Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ wird dem Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung GbR, Braunschweig, erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: