Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2024 sowie Stellenplan 2024 und Haushaltssicherungskonzept 2024.
Vorlage
B-XIX/097/2024
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des

Haushaltsplanes 2024 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere

dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2024 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen

Verlust in Höhe von € 717.300 aus Durch den geplanten Verkauf von Baugrundstücken entsteht ein außerordentlicher Überschuss von 80.000 €, sodass sich der Gesamtfehlbetrag des Haushaltsjahres 2024 auf 637.300,00 € beläuft.

 

Die mittelfristige Finanzplanung weist durchgängig erhebliche Verluste in der

lfd. Verwaltungsführung aus. Somit besteht die Pflicht zur Haushaltssicherung und

Definition weiterer nachhaltiger Haushaltssicherungsmaßnahmen.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des Hebesatzes von 450 v.H.

(Beschlusslage aus 2018) berechnet.

 

Im Haushalt 2024 sind wieder erhebliche Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

 

Hierbei sind hohe aber dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Im Finanzhaushalt 2024 sind Investitionen in Höhe von € 409.000 veranschlagt.

 

Für die Umsetzung der Investitionen 2024 ist eine entsprechende

Darlehensaufnahme in Höhe von 128.000 € vorgesehen und in der

Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Die möglichen Investitionen in den nächsten Jahren sind für eine

Haushaltsveranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht

ausreichend konkret genug (Planung und Grobkostenschätzung). Das aktuell bekannte Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 3.7 Mio. € bei Zuwendungserwartung in Höhe von ca. 2.6 Mio. €.

 

Auf die Übertragung der Haushaltsveranschlagungen aus 2023 in Höhe von

voraussichtlich rd. € 995.000 wird hingewiesen.

 

Durch die noch ausstehenden Zuweisungen zum Neubau der Kindertagesstätte bestehen aktuell Liquiditätskredite von über 3.0 Mio. € und somit ist eine Festsetzung auf 4.0 Mio. € erforderlich. Die kurzfristige Aufnahme der genehmigten Investitionskredite wird jetzt kurzfristig erfolgen und somit den Liquiditätskreditbedarf entsprechend reduzieren.

 

Der Stellenplan wurde nicht geändert.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist zwingend erforderlich. Auf die Bestimmungen in § 110 Abs. 8 NKomVG wird besonders hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2024 incl. Stellenplan 2024 wird erlassen.

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2024 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: