Sachverhalt:
Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2024 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere
dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2024 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV)
einen
Verlust in Höhe von € 717.300 aus Durch den geplanten Verkauf von
Baugrundstücken entsteht ein außerordentlicher Überschuss von 80.000 €, sodass
sich der Gesamtfehlbetrag des Haushaltsjahres 2024 auf 637.300,00 € beläuft.
Die mittelfristige Finanzplanung weist durchgängig erhebliche Verluste
in der
lfd. Verwaltungsführung aus. Somit besteht die Pflicht zur
Haushaltssicherung und
Definition weiterer nachhaltiger Haushaltssicherungsmaßnahmen.
Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des Hebesatzes von 450 v.H.
(Beschlusslage aus 2018) berechnet.
Im Haushalt 2024 sind wieder erhebliche Sach- und Dienstleistungen
veranschlagt.
Hierbei sind hohe aber dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen
vorgesehen.
Im Finanzhaushalt 2024 sind Investitionen in Höhe von € 409.000
veranschlagt.
Für die Umsetzung der Investitionen 2024 ist eine entsprechende
Darlehensaufnahme in Höhe von 128.000 € vorgesehen und in der
Haushaltssatzung festgesetzt.
Die möglichen Investitionen in den nächsten Jahren sind für eine
Haushaltsveranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht
ausreichend konkret genug (Planung und Grobkostenschätzung). Das aktuell
bekannte Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 3.7 Mio. € bei
Zuwendungserwartung in Höhe von ca. 2.6 Mio. €.
Auf die Übertragung der Haushaltsveranschlagungen aus 2023 in Höhe von
voraussichtlich rd. € 995.000 wird hingewiesen.
Durch die noch ausstehenden
Zuweisungen zum Neubau der Kindertagesstätte bestehen aktuell
Liquiditätskredite von über 3.0 Mio. € und somit ist eine Festsetzung auf 4.0
Mio. € erforderlich. Die kurzfristige Aufnahme der genehmigten
Investitionskredite wird jetzt kurzfristig erfolgen und somit den
Liquiditätskreditbedarf entsprechend reduzieren.
Der Stellenplan wurde nicht geändert.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist zwingend
erforderlich. Auf die Bestimmungen in § 110 Abs. 8 NKomVG wird besonders
hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2024 incl.
Stellenplan 2024 wird erlassen.
·
Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2024 wird
beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: